Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/05/pm_044.php 29.05.2015 02:55:39 Uhr 04.01.2025 19:19:08 Uhr |
Infoveranstaltung am 22. Mai: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Am Dienstag, 22. Mai, 18.30 Uhr, lädt die Dresdner Betreuungsbehörde der Stadt zu einem Informationsabend zum Thema „Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung“ ein. Er findet auf der Lingnerallee 3, Südeingang, 3. Etage, Raum 4307, statt. Die Stadt bittet Interessierte, sich telefonisch unter (03 51) 4 88 94 70, 4 88 94 71 oder 4 88 94 72 anzumelden, weil die Platzkapazität begrenzt ist.
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit sind Ereignisse, die plötzlich eintreten können. Wenn wir infolge dessen nicht mehr selbst entscheiden können – wer entscheidet dann? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige regeln, zum Beispiel mit der Krankenkasse, Bankinstituten, dem Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger. Um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls einer Betreuungsverfügung die Alternative.
Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen für den Hilfebedürftigen treffen. Sie hat, sofern der Hilfebedürftige eine Patientenverfügung verfasst hat, dafür zu sorgen, dass sein erklärter Wille umgesetzt wird.
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