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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/05/pm_020.php 29.05.2015 02:55:38 Uhr 30.11.2024 01:31:50 Uhr

Erste Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde am 21. Juni im Stadtrat

Fragen können bis 7. Juni gestellt werden

Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden? Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?

Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie nun zweimal im Jahr die Möglichkeit, in einer Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung Antwort auf Anfragen zu erhalten. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen. Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt. Die erste Fragestunde findet am Donnerstag, 21. Juni 2012, 16 Uhr, im Kulturrathaus, Königstraße 15, Clara-Schumann-Saal, 2. Etage, statt.

Die Fragen sind schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor der jeweiligen Stadtratssitzung des Stadtrates, in der sie beantwortet werden sollen, bei der Oberbürgermeisterin unter folgender Adresse einzureichen: Stadtverwaltung Dresden, Oberbürgermeisterin, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden. Sie können auch an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: stadtratsangelegenheiten@dresden.de.

Damit die Anfrage öffentlich behandelt werden kann, muss der Fragesteller im Betreff oder der Überschrift den Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" aufnehmen.

Nicht zulässig sind Fragen:

  • zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
  • zu persönlichen Einzelfällen,
  • die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
  • die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten sowie
  • Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung.

Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf ein Mal zu stellen. Die Oberbürgermeisterin entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.

Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert. Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.

Zu den Fragen nimmt die Oberbürgermeisterin oder eine/ein von ihr Beauftragte/Beauftragter mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.

Die Fragestellerin/Der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie eventuelle Nachfragen schriftlich.

Rechtliche Grundlage: Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch die Oberbürgermeisterin ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.

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