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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/04/pm_085.php 29.05.2015 02:54:49 Uhr 02.12.2024 02:44:12 Uhr

Urheberstreit Kulturpalast: Landgericht Leipzig entscheidet zu Gunsten der Stadt Dresden

Im Urheberstreit zwischen der Stadt Dresden und dem Architekten Dr. Hänsch hat das Landgericht Leipzig zu Gunsten der Stadt Dresden entschieden. Danach verstößt es nicht gegen die Rechte von Herrn Dr. Hänsch, wenn die Stadt den Kulturpalast umfangreich saniert und neue Nutzungen ermöglicht. Der Stadtrat hat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, den Saal des „Kultis“ insbesondere mit Blick auf die Dresdner Philharmonie neu zu errichten und eine neue Heimat für die Städtischen Bibliotheken und die Herkuleskeule zu schaffen. In seiner äußeren Form wird der Kulturpalast zwar saniert, aber unverändert das Stadtbild prägen.

„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt beim Umbau des Kulturpalastes“, sagt Pressesprecher Kai Schulz. „Es zeigt, dass die Stadt durchaus das Recht hat, den Kulturpalast auch in seiner inneren Konzeption zu verändern und den modernen Anforderungen an ein Haus der Kultur anzupassen. Dies bedeutet aber nicht, dass die Leistung von Dr. Hänsch von der Stadt nicht anerkannt wird. Im Gegenteil ist uns nach wie vor daran gelegen, dass Dr. Hänsch den Umbau vielleicht jetzt positiv begleitet.“

Der Umbau des Kulturpalastes soll noch in diesem Jahr beginnen und bis 2015 andauern. Die Kosten betragen rund 80 Mio. Euro.

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