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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/04/pm_026.php 29.05.2015 02:54:08 Uhr 18.09.2024 10:29:09 Uhr

Von Hufeisennase, Juchtenkäfer & Co: Artenschutz bei Bauvorhaben

Dresdner Wirtschaftsservice informiert über Anforderungen des Artenschutzrechtes der EU an gewerbliche Bauvorhaben

Am 19. April, um 17 Uhr, informiert das Amt für Wirtschaftsförderung in Kooperation mit dem Umweltamt über „Artenschutz bei Bauvorhaben – Anforderungen des Artenschutzrechtes der EU an gewerbliche Bauvorhaben.“ Im World Trade Center Dresden, Ammonstraße 74, 2. Etage, Raum 2801 erläutern Jürgen Altmeyer und Wolfgang Socher, beide Abteilungsleiter im Umweltamt, das Verhältnis des Artenschutzes zum Baurecht. Sie geben einen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung und zeigen Möglichkeiten auf, wie Planungs- und Bauvorhaben mit dem Artenschutz in Einklang gebracht werden können. Anmeldungen zur Veranstaltung sind bis 16. April 2012 möglich: Per E-Mail an mgross@dresden.de oder telefonisch unter (03 51) 4 88 87 21.

Der Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden ruhte kurzzeitig, da Experten prüfen mussten, ob das Projekt den Lebensraum einer geschützten Fledermausart, der Kleinen Hufeisennase, beeinträchtigt. Diskussionen um den Juchtenkäfer bremsten das Bahnprojekt „Stuttgart 21“. Aber nicht nur bei Großprojekten, sondern auch bei der Erweiterung von Gewerbeflächen, der Ertüchtigung brachliegender Areale oder beim Abriss eines alten Betriebsgebäudes, kann der Schutz bestimmter Tier- oder Pflanzenarten das Bauvorhaben verzögern. Ist der Bauherr jedoch gut informiert und für das Thema sensibilisiert, kann er gemeinsam mit Planern, Architekten und Bauausführenden ähnlichen Problemen vorbeugen.

Artenschutz ist wichtig: Durch das Einwirken des Menschen hat sich die Artenvielfalt zunehmend reduziert. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund bestimmte Tierarten besonders geschützt und entsprechende Vorschriften zu ihrem Schutz erlassen. „Man muss als Planungsträger oder Bauherr einfach wissen, dass Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu rechtlichen Konsequenzen führen“, sagt Kerstin Zimmermann, Abteilungsleiterin des Wirtschaftsservice des Amtes für Wirtschaftsförderung. „Unsere Aufgabe ist es, möglichen Baustopps vorzubeugen, indem wir die Wirtschaft für das Thema Artenschutz sensibilisieren und über die Bestimmungen aufklären.“

Bereits vor den Planungen sollten die Bauverantwortlichen gemeinsam mit den zuständigen Behörden ermitteln, ob und in welchem Umfang Prüfungen zum Artenschutz notwendig sind. Während der Planungsverfahren können sie untersuchen lassen, welche Maßnahmen sich zur vorgezogenen Kompensation eignen. Gegebenenfalls können sie so artenschutzrechtliche Verbote erfolgreich abwenden.

Das bedeutet kein Abwägen zwischen menschlichen Wünschen und tierischen Bedürfnissen: „Wir möchten nicht nur über die rechtlichen Aspekte informieren, sondern auch darüber aufklären, dass die Auflagen keine Willkür der Genehmigungsbehörden sind, sondern eine Folge des strengen Artenschutzes“, sagt Wolfgang Socher.


Weitere Informationen/Ansprechpartner:
Kerstin Zimmermann
Amt für Wirtschaftsförderung
Abteilungsleiterin Wirtschaftsservice
Telefon: (03 51) 4 88 87 20
kzimmermann@dresden.de

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