Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/03/pm_110.php 29.05.2015 02:53:38 Uhr 18.09.2024 10:40:37 Uhr

Kinder brauchen in Kürze ein eigenes Reisedokument

Etwa drei bis vier Wochen vor Reiseantritt im Bürgerbüro beantragen

 

 

Das Dresdner Bürgeramt informiert über eine wichtige Änderung im deutschen Passrecht. Sie betrifft Eltern, die mit ihren Kindern demnächst ins Ausland reisen wollen. Aufgrund europäischer Vorgaben werden ab 26. Juni 2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Kinder brauchen dann bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument. Es ist bereits ab Geburt nötig. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für Kinder in der örtlich zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und abhängig vom Reiseziel Personalausweise zur Verfügung.

Diese Dokumente können in allen Bürgerbüros und Meldestellen der Landeshauptstadt Dresden beantragt werden. Zwölf Einrichtungen stadtweit nehmen die Anträge entgegen. „Ratsam ist es, sich etwa drei bis vier Wochen vor Reiseantritt darum zu kümmern", rät Regina Ebeling, Abteilungsleiterin Bürgerservice. Und sie fügt hinzu, dass es für Notfälle auch eine Sofortausstellung im Zentralen Bürgerbüro Altstadt, Theaterstraße 11, gibt. Hier ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 20 Uhr geöffnet, Mittwoch von 8 bis 14 Uhr und sonnabends von 8 bis 13 Uhr. Die übrigen Bürgerbüros haben Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Mittwoch und Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet, nicht am Sonnabend. Für die beiden Ortschaftsbüros gilt eine Öffnungszeit Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.  

Mitzubringen sind das Kind und dessen Geburtsurkunde. Auch sollten beide Sorgeberechtigten mit ihren Personaldokumenten anwesend sein. Ist das nicht möglich, werden eine Zustimmungserklärung und das Personaldokument des abwesenden Elternteils benötigt. Ferner ist ein Passfoto des Kindes nötig, ein Frontal-Lichtbild nach biometrischen Anforderungen. Die Reisedokumente für Kinder kosten 13 Euro und gelten 6 Jahre bis maximal zum vollendeten 12. Lebensjahr. Danach können die Eltern je nach Reiseverhalten über einen Personalausweis (für EU-Länder ausreichend) oder einen Reisepass für das Kind entscheiden.

 

weitere Informationen:

im Internet unter www.dresden.de/wegweiser

Anliegen: Kinderreisepass

 

Auskunftstelefone:  

Zentrales Bürgerbüro Altstadt, Telefon 4 88 60 70  

Bürgerbüro Prohlis, Telefon 4 88 84 44  

Bürgerbüro Neustadt, Telefon 4 88 66 55

Bürgerbüro Pieschen, Telefon 4 88 55 90

Bürgerbüro Klotzsche, Telefon 4 88 65 90

Bürgerbüro Blasewitz, Telefon 4 88 86 90

Bürgerbüro Leuben, Telefon 4 88 81 90  

Bürgerbüro Plauen, Telefon 4 88 68 90

Bürgerbüro Cotta, Telefon 4 88 56 90

Bürgerbüro Schönfeld-Weißig, Telefon 4 88 79 61  

Ortschaft Cossebaude, Telefon 4 88 79 35  

Ortschaft Weißig, Telefon 4 88 79 40  

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden