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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/03/pm_055.php 29.05.2015 02:52:55 Uhr 18.09.2024 10:40:57 Uhr

Stadtrat stimmt dem Vergleich zur Beilegung des GAGFAH-Streits zu

Der Dresdner Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung der notariell beurkundeten Vergleichsvereinbarung zur Beilegung des GAGFAH-Streits zugestimmt. Oberbürgermeisterin Helma Orosz äußert sich zufrieden „Ich bin erfreut, dass der Rechtsstreit mit der Gagfah nun beigelegt ist. Dieser Vergleich kommt vor allem den Dresdner Mietern zugute. Durch die Steigerung der jährlichen Investitionsverpflichtung und der Erhöhung der Belegungsrecht für Sozialwohnungen wird sich sowohl die Wohnqualität weiter verbessern, als auch die soziale Sicherheit für die Mieter in unserer Stadt."

Die Landeshauptstadt Dresden und die Gagfah hatten sich am 2. März einvernehmlich geeinigt, das streitige Verfahren zum Privatisierungsvertrag für die WOBA Dresden GmbH zu beenden. Diese Vereinbarung bedurfte der Zustimmung des Dresdner Stadtrates. Sie bedarf zudem der noch ausstehenden Freigabe durch die Rechtsaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Dresden.

Folgende Eckpunkte enthält der Vergleich:

  • Der Zeitraum für den wesentlichen Teil der Mieterschutzvorschriften aufgrund der Sozialcharta wird um fünf Jahre bis zum 5. April 2021 verlängert. Das betrifft insbesondere die Beschränkung von Mieterhöhungs- und Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters, das Zustimmungserfordernis der Mieter zu Luxusmodernisierungen, die jährlichen Investitionsverpflichtungen für Maßnahmen der Instandhaltung, die vergünstigten Erwerbsmöglichkeiten für Mieter bei Aufteilung in Wohnungseigentum, die Herrichtung für eine behindertengerechte Nutzung bei grundhaften Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für einen angemessenen Teil von Wohnungen und die Einstellung von 25 Auszubildenden jährlich.
  • Die jährliche Investitionsverpflichtung der WOBA für Maßnahmen der Instandhaltung erhöht sich von 5 Euro pro Quadratmeter (netto) auf 7,56 Euro pro Quadratmeter. Das ist eine Steigerung von mehr als 50 Prozent.
  • Die Zahl der Belegungsrechte für Sozialwohnungen steigt von 8000 auf 10 000. Hier erhält die Landeshauptstadt Dresden zusätzlich Optionen auf Verlängerung für diese 10 000 Belegwohnungen bis zum Jahr 2036. Bisher wäre der Bestand der Belegwohnungen im Jahr 2016 auf etwa 4000 Wohnungen zurückgegangen. Diese Belegsbindung wäre nur bis zum Jahr 2026 gültig gewesen.
  • Beide Seiten konnten sich verbindlich einigen, wie die Mieterschutzbestimmungen des Privatisierungsvertrages bei Verkäufen an die neuen Vermieter weitergegeben werden.
  • Die WOBA-Gesellschaften werden den Mietern, die bereits bei Abschluss des Privatisierungsvertrages Mieter waren und die ihre Mietwohnung als Erstkäufer nach dem 5. April 2006 als Eigentumswohnung gekauft haben oder diese noch bis zum 5. April 2021 kaufen werden, eine etwaige Differenz zum tatsächlich gezahlten Kaufpreis bezahlen, wenn der Mieter seine Wohnung nicht zu 85 Prozent des Marktpreises kaufen konnte bzw. kann. Dies gilt auch für alle Wohnungen in denjenigen Wohnhäusern der WOBA-Gesellschaften, die bereits an einen neuen Eigentümer verkauft wurden. Damit ist sichergestellt, dass kein Mieter einen Schaden befürchten muss bzw. bereits entstandene Schäden ausgeglichen werden.
  • Die WOBA-Gesellschaften zahlen bis zum Jahr 2020 insgesamt 36 Millionen Euro an die Landeshauptstadt Dresden. Über einen Zeitraum von neun Jahren zahlt die WOBA jährlich 4 Millionen Euro. Die Gelder fließen in soziale Projekte, z.B. Kindertagesstätten oder Schulen. Über die Verteilung des Geldes zu einzelnen Projekten entscheidet letztendlich der Dresdner Stadtrat.
  • Die WOBA-Gesellschaften übernehmen alle Kosten des Verfahrens.
  • Die Landeshauptstadt Dresden wird wieder ein Mitglied für den Aufsichtsrat der WOBA Dresden GmbH nominieren.

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