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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/03/pm_025.php 29.05.2015 02:52:33 Uhr 16.08.2024 05:41:12 Uhr

Vermessungsamt veröffentlicht Baulandkataster

Das Städtische Vermessungsamt legt das Baulandkataster nach § 200 BauGB, Stand Dezember 2011 öffentlich aus. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden wurde dafür hinzugezogen und erteilte Baugenehmigungen werden berücksichtigt. Die erfassten Baulücken und möglichen Bauflächen sind auf einer Übersichtskarte im Maßstab 1:25 000 für das Stadtgebiet dargestellt. Grundstückseigentümer können selbst entscheiden, ob in ihrem Eigentum befindliche Bauflächen im Baulandkataster veröffentlicht werden. Neu ist die Möglichkeit, das Baulandkataster im Themenstadtplan unter www.dresden.de/Baulandkataster einzusehen.

Die zur Veröffentlichung vorgesehenen Bauflächen sind auf einer Übersichtskarte vom 8. März bis 5. April 2012 im Städtischen Vermessungsamt beim Kundenservice im World Trade Center, Ammonstraße 72, Zimmer 2852, Telefon (03 51) 4 88 40 72, während der Sprechzeiten Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 9 bis 18 Uhr, Donnerstag 9 bis 18 Uhr und Freitag 9 bis 12 Uhr für jedermann einsehbar. Gegen die Veröffentlichung seiner Grundstücksflächen kann der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte gemäß § 200 Abs. 3 BauGB jederzeit Widerspruch einlegen.

Wozu wird in der Landeshauptstadt Dresden ein Baulandkataster geführt?

Die Landeshauptstadt Dresden führt das Baulandkataster nach § 200 BauGB mit dem Ziel, die Bebauung von Baulücken und noch nicht genutzter Bauflächen zu fördern. Das Baulandkataster kann für jeden, der ein Baugrundstück sucht, hilfreich sein.

Allerdings leitet sich für die im Baulandkataster geführten Grundstücke nicht automatisch ein Baurecht ab. Dafür ist grundsätzlich eine Bauvoranfrage notwendig. Es wird außerdem keine Aussage getroffen, ob die überwiegend in privatem Eigentum befindlichen Flächen verfügbar sind.

Das Städtische Vermessungsamt bietet den Service, den Eigentümer vom Kaufinteresse schriftlich zu informieren. Das Auftragsformular ist unter www.dresden.de/Baulandkataster zu finden. Ob der Eigentümer mit dem Interessenten Kontakt aufnehmen möchte, steht ihm frei.

Möchte ein Eigentümer nicht, dass sein Grundstück in das Baulandkataster aufgenommen wird, kann er Widerspruch einlegen. Auf die förmliche Bekanntmachung dazu wird ausdrücklich hingewiesen. Auskünfte werden unter Telefon (03 51) 4 88 40 72 erteilt.

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