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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/03/pm_024.php 29.05.2015 02:52:32 Uhr 17.07.2024 08:45:50 Uhr

Umweltamt prüft Abfluss von Gewässern

Ab 14. März, jeweils zwischen 7.30 und 13 Uhr, kontrollieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes die im Folgenden genannten Gewässer und Gewässerrandstreifen:

  • Teichwiesengraben, Erlenweggraben, Pfarrbuschgraben und Nebengewässer: 14. März
  • Schullwitzbach: 28. März
  • Helfenberger Bach und Moosleite: 11. April
  • Weißiger Dorfbach und Nebengewässer: 25. April
  • Loschwitzbach: 16. Mai
  • Ruhlandgraben: 30. Mai
  • Große Röder: 13. Juni

Mit diesen Kontrollen, die regelmäßig stattfinden, stellt das Umweltamt sicher, dass auch Hochwasser ordnungsgemäß abfließen kann. Die Mitarbeiter des Umweltamtes sind berechtigt, für die Kontrollgänge die Grundstücke von Anliegern zu betreten. Das ist in Paragraf § 77 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt.

Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus. Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.

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