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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/03/pm_018.php 29.05.2015 02:52:28 Uhr 19.10.2024 04:56:49 Uhr

Kinderschutz geht alle an

Mit einer Plakatkampagne weist die Landeshauptstadt Dresden vom 6. bis 20. März auf eine neue städtische Internetplattform zum Kinderschutz hin. Die Botschaft „Augen auf, Mund auf!" soll Menschen aktivieren, aufmerksam zu sein, wenn es um das Wohl von Kindern geht, und zu handeln, wenn sie Gefährdungen vermuten. Auf der neuen Internetseite sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema unkompliziert sowie zielgruppengerecht aufbereitet.

Fälle von Missbrauch, Misshandlung oder Tötung von Kindern lösen in der heutigen Zeit ein großes mediales Echo aus. Das Jugendamt setzt beim Kinderschutz dagegen auf eine konstante Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie aller Berufsgruppen, die sich mit Kindern und Jugendlichen befassen. Die kontinuierlich steigende Anzahl von Meldungen eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung wertet der Amtsleiter des Jugendamtes, Claus Lippmann, als ein Indiz dafür, dass dies zunehmend gelingt. Fast 1 700 Mal wurde das Jugendamt im vergangenen Jahr über einen derartigen Verdacht informiert. Dies ist eine Zunahme von rund 15 Prozent zum Vorjahr. Claus Lippmann dazu: „Das Jugendamt geht jeder Meldung nach. Dies ist mit einer enormen Verantwortung für die Sozialpädagoginnen und -pädagogen in den Stadtteilsozialdiensten sowie im Kinder- und Jugendnotdienst verbunden. Sie müssen zeitnah reagieren, die vorgefundene Situation professionell beurteilen und eine für das Wohl des Kindes angemessene Entscheidung treffen."

In 58 der gemeldeten Fälle mussten unverzüglich so genannte sorgerechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Dabei wird im Zusammenwirken mit dem Familiengericht geprüft, ob und wie die Eltern ihrer ungenügend wahrgenommenen Erziehungsverantwortung künftig gerecht werden können. In vielen Fällen sind derart gravierende Eingriffe nicht erforderlich. Den Familien werden dann umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote vermittelt. Das Spektrum ist vielfältig: Erziehungsberatung, Beratung über finanzielle Unterstützung, Trennungs- und Scheidungsberatung, psychologische und medizinische Beratung, Unterstützung in überfordernden Situationen und vieles andere mehr.

Mit Verabschiedung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes bestehen weitere Möglichkeiten, das schon bestehende dichte Netz von Beratung und Unterstützung weiter auszubauen. Das neue Bundeskinderschutzgesetz schafft die rechtliche Grundlage dafür, Hilfsangebote für Familien vor und nach der Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes flächendeckend einzuführen und kontinuierlich durchzuführen. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - wie Jugendämter, Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei - werden in dem Netzwerk „Frühe Hilfen" zusammengeführt. Reicht dies nicht aus, um die Gefährdung für das Kind abzuwenden, werden Eltern verpflichtet, eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen. Dies war im Ergebnis einer Meldung des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung in 125 Fällen erforderlich.

Für Jugendamtsleiter Claus Lippmann liegen die Schlussfolgerungen auf der Hand: „Je früher und besser man Überforderungssituationen in Familien mit vielfältigen Hilfsangeboten der Jugendhilfe entschärfen kann, desto unwahrscheinlicher wird es, dass ein Kind in Obhut des Jugendamtes genommen werden muss. Hilfsangebote für Kinder und Eltern müssen bekannt und wirksam sein, damit Familien davon profitieren können. Damit wird auch deutlich, wie wichtig die Aufklärungsarbeit über wirksame Unterstützungen des Jugendamtes, aufmerksame Erwachsene im Umfeld eines Kindes und der Ausbau früher Hilfen für Familien sind."

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der neuen Internetseite.

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