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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/02/pm_057.php 29.05.2015 02:51:43 Uhr 17.07.2024 08:47:13 Uhr

Stadt sucht 50 Frauen und Männer zur Kindertagespflege

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung am 9. Februar 2012 den Maßnahmeplan II zum Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Der Plan sieht die Schaffung von zunächst rund 1700 Plätzen in bestehenden Kindertageseinrichtungen, mobilen Raumeinheiten und in Kindertagespflege vor. Die Kindertagespflege wird dabei um 250 Plätze ausgebaut. Dafür sucht die Landeshauptstadt Dresden mindestens 50 engagierte Frauen und Männer, die eine neue berufliche Herausforderung suchen. Sie können als neue Kindertagespflegeperson eine Zulassung zu bekommen.
Eltern können wählen, ob sie ihr Kind 4,5, sechs, sieben, acht oder neun Stunden betreuen lassen wollen. Eine Betreuungszeit darüber hinaus (zehn oder elf Stunden wie in einer Kita) wird nur im Ausnahmefall angeboten. Die Eltern bezahlen dafür einen Elternbeitrag, der identisch ist mit dem für die Krippe. Die Kindertagespflegepersonen erhalten eine Geldleistung für ihre Arbeit. Dieser richtet sich nach der Betreuungszeit des einzelnen Kindes. Für acht Stunden Kinderbetreuung erhalten Kindertagespflegepersonen zum Beispiel 461 Euro pro Monat, für neun Stunden 519 Euro. Darüber hinaus gibt es für die Tagesmütter und -väter Zuschüsse für die Kranken-, Pflege- und gesetzliche Unfallversicherung sowie für eine angemessene Altersvorsorge. Den Dresdner Kindertagespflegepersonen wird unter Fortzahlung der Geldleistungen außerdem pro Jahr ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen gewährt, die Krankheitsfortzahlung erfolgt für bis zu zehn Tage und fünf Freistellungstage werden für Fortbildung anerkannt. Kindertagespflegepersonen erhalten außerdem 100 Euro pro Jahr Fortbildungskosten erstattet sowie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Jahr und betreutes Kind für kindbezogene Ersatzbeschaffung (z. B. für Möbel oder Spielzeug).
In Dresden befinden sich rund 80 Prozent der Plätze in Krippen und Kitas und 20 Prozent bei Tagesmüttern und -vätern. Auf Wunsch der Eltern werden auch ältere Kinder in Kindertagespflege betreut. Kindertagespflegepersonen bieten ihr Angebot entweder in ihrer eigenen Wohnung oder mieten dafür passende kindgerechte Räumlichkeiten an. Bis zu fünf Kinder dürfen von einer Kindertagespflegeperson betreut werden. Alle an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessierten Frauen und Männer werden durch die Landeshauptstadt Dresden auf Geeignetheit geprüft und erhalten eine Erlaubnis für diese Tätigkeit. Im ersten Jahr nach der Zulassung muss eine Fortbildung zur Qualifizierung als Kindertagespflegeperson absolviert werden.
Ansprechpartner und Termine von Info-Veranstaltungen (telefonische Voranmeldung)
- Landeshauptstadt Dresden,
Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden, Team Kindertagespflege
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden, Telefon (03 51) 4 88 50 59
- Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege der Outlaw gGmbH
Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden, Telefon (03 51) 3 12 06 20
Veranstaltungen: 10. Mai, 8. November, jeweils 13.30 bis 15 Uhr
- Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege des Kinderland Sachsen e. V.
Berggartenstraße 5, 01309 Dresden, Telefon (03 51) 3 12 09 90
Veranstaltungen: 6. März, 19. Juni, 11. September, jeweils 13 bis 15 Uhr
- Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kindertagespflege des Malwina e. V.
Leipziger Straße 112, 01127 Dresden, Telefon (03 51) 21 52 36 40
Veranstaltungen: 27. Februar, 23. April, 2. Juli, jeweils 13 bis 15 Uhr

Am Dienstag, 28. Februar, ist in der Zeit von 9 bis 12 Uhr in allen drei Beratungs- und Vermittlungsstellen eine Info-Hotline geschaltet. Dabei können sich Interessierte zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorinformieren.
- KINDERLAND- Sachsen e. V. (03 51) 31 20 99 24
- Outlaw gGmbH (03 51) 31 20 62 21
- Malwina e. V. (03 51) 21 52 36 40

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