Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/02/pm_030.php 29.05.2015 02:51:25 Uhr 02.12.2024 02:49:34 Uhr |
Winterdienst: Das müssen Anlieger beachten
Der Winterdienst ist im Einsatz
Dresden wird heute weiß - tagsüber sollen bis zu fünf Zentimeter Neuschnee fallen. Die Temperaturen bleiben frostig. Der städtische Winterdienst ist darauf vorbereitet. Seit heute Morgen vier Uhr rollen 44 Fahrzeuge mit 53 Arbeitskräften durch das Stadtgebiet, um gegen Glätte zu streuen.
Die Männer konzentrieren sich auf das zu betreuende Hauptstreckennetz. Schwerpunkte sind die Höhenlagen, Gefällestrecken, Buslinien und Brücken. Störungen für den Berufsverkehr am Morgen gab es nicht. Der Winterdienst ist heute bis voraussichtlich 21 Uhr durchgängig mit voller Besetzung im Einsatz.
In Dresden sind Anlieger im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.
Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden.
Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten.
Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.
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