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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2012/02/pm_011.php 29.05.2015 02:51:11 Uhr 18.09.2024 10:39:30 Uhr

Bauauslagerungsstandort für das Marie-Curie-Gymnasium gesichert

Das heute ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden zum Schulstandort Leutewitzer Ring 141 ermöglicht den unmittelbar bevorstehenden Umzug des Marie-Curie-Gymnasiums in dieses Bauauslagerungsobjekt.

Einige Eltern hatten der Stadt vorgeworfen, bei der Auswahl des Bauauslagerungsstandortes eine falsche Abwägung getroffen zu haben. Dieser Vorwurf hat sich nicht bestätigt.

Mit dem konkreten Anliegen der Klage, die Stadt zu verpflichten, einen außenliegenden baulichen Sonnenschutz anzubringen, um eine vermutete übermäßige Erwärmung der Unterrichtsräume zu verhindern, konnten sich die Kläger nicht durchsetzen. Die Kläger hatten das verlangt und organisatorische Möglichkeiten als nicht ausreichend betrachtet.

Die Stadt wird zwar verpflichtet, Maßnahmen zur Begrenzung der Erwärmung zu ergreifen. Das Gericht legt aber ausschließlich organisatorische Maßnahmen fest. Konkret wurde der Stadt aufgegeben, ein geregeltes Lüftungsregime einzuführen. Neu ist, dass das nicht nur wie an fast allen Schulen für die frühen Morgenstunden, also die Zeit unmittelbar vor Unterrichtsbeginn, verlangt wird. Die Stadt soll auch in den Nachtstunden lüften. Das ist sicher wirkungsvoller, aber aufwändiger. Die Stadt prüft deshalb, ob eine Arbeitszeitverlagerung der technischen Kräfte möglich ist. Die von den Klägern verlangten baulichen Maßnahmen enthält das Urteil nicht.

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