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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/12/pm_082.php 29.05.2015 02:49:41 Uhr 16.08.2024 05:40:29 Uhr

Veranstaltungswerbung in der Zeit vor dem Bürgerentscheid am 29. Januar 2012

Am 29. Januar 2012 findet der Bürgerentscheid „Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt" statt.

Jeweils 36 Tage vor dem Wahltag beginnt die Vorwahlzeit. In dieser Zeit wird das Erscheinungsbild der öffentlichen Straßen durch eine Vielzahl von Werbeplakaten der Parteien zum Bürgerentscheid geprägt.

Um allen Bürgern, Einwohnern und Besuchern das sichere und gefahrlose Teilnehmen am Straßenverkehr zu ermöglichen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, wird nichtpolitische Veranstaltungswerbung auf öffentlichen Straßen in der Vorwahlzeit nicht genehmigt.

Die Landeshauptstadt Dresden wird bei Verstößen gegen die Sondernutzungs- und Wahlwerbesatzung und im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht sowohl Bußgeld- als auch Verwaltungsverfahren mit den rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln durchführen. In der Landeshauptstadt Dresden hat die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Vorwahlzeit größte Priorität.

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