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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/12/pm_029.php 29.05.2015 02:48:37 Uhr 18.09.2024 10:06:21 Uhr

Gemeinsam fahren wir besser: Stadt Dresden begrüßt die Entscheidung des Landes für das Jobticket für alle Ministerien ab 2012

„Die Stadt Dresden freut sich über den erfolgreichen Pilotversuch im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und der darauf aufbauenden Initiative des Ministers Sven Morlok.

Wenn die Vorlage umgesetzt wird, leistet das einen großen Beitrag, zukünftig nachhaltige Mobilität in der wachsenden Stadt zu organisieren und es unterstützt den Luftreinhaltungsplan", so der Erste Bürgermeister Dirk Hilbert.

Die Stadt hat am 30. Juni 2011 einen Luftreinhalteplan beim Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft eingereicht, der an die Europäische Union per 30. September 2011 weitergegeben worden ist. Eine Maßnahme des Plans ist die Erhöhung der Jobtickets um 8000. Sollte die Maßnahme in 2012 im Land wirksam werden und etwa 25 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Angebot annehmen, wird dieses Ziel erreicht.

Die Luftqualität hat sich in den letzten 20 Jahren sehr deutlich verbessert. Sie ist weit entfernt von Zuständen, wie Ende der 80er Jahre. Die nachweislich letzte Smogperiode gab es im Frühjahr 1993.

Um die anspruchsvollen europäischen Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger immer sicher zu unterschreiten, sind aber noch weitere Anstrengungen notwendig. Die Analyse der Situation zeigt, dass immer noch Bürgerinnen und Bürger von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass der Kraftfahrzeugverkehr in der Stadt, die mit Abstand größte städtische Emissionsquelle ist. Die Stadtverwaltung legte eine Planung vor, die versucht, ohne die Ausweisung einer Umweltzone auszukommen. Damit das gelingen kann, hat sich die Stadt die Unterstützung von Industrie, Handwerk und Handel gesichert. Dresden geht damit einen etwas anderen Weg als viele andere deutsche Großstädte.

Der Rat der Europäischen Union hat 1996 die Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1996/62/EG verabschiedet. Damit wurde eine neue Ära der Luftreinhaltepolitik eingeleitet. Mit dieser Rahmenrichtlinie und den nachfolgenden Tochterrichtlinien wurden Luftqualitätsziele für einzelne Luftschadstoffe festgelegt, die von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. Die 1. Tochterrichtlinie 1999/30/EG enthielt dazu beispielsweise die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft.

Die neue EU-Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 21. Mai 2008 ersetzt die aus dem Jahr 1996 stammende Luftqualitätsrahmenrichtlinie 1996/62/EG und deren Tochterrichtlinien.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Vorgaben des EU-Rechts im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzt. Es wurde sowohl das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert als auch die 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung (22. BImSchV) novelliert. Die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom 2. August 2010 (in Kraft getreten am 6. August 2010) setzt u.a. die Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa in deutsches Recht um. Werden Grenzwerte überschritten oder besteht die Gefahr der Überschreitung der festgelegten Grenzwerte oder Alarmschwellen, hat die zuständige Behörde gemäß § 47, Abs. 1 und 2 BImSchG einen Luftreinhalte- oder Aktionsplan zu erstellen.

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