Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/12/pm_015.php 29.05.2015 02:48:27 Uhr 04.01.2025 19:10:48 Uhr |
Welche sozialen Leistungen sind mit dem Dresden-Pass verbunden?
In einem Faltblatt informiert die Landeshauptstadt darüber
Welche sozialen Leistungen sind mit dem Dresden-Pass verbunden? Wer hat Anspruch darauf? Und wo ist der Antrag zu stellen? Diese und weitere Fragen beantwortet ein Faltblatt, das die Landeshauptstadt Dresden jetzt kostenlos anbietet. Unter dem Titel „Dresden-Pass - Soziale Leistungen für Sie" liegt es ab Mittwoch (7. Dezember) in den zuständigen Stellen des Dresdner Sozialamtes (Bürgerstraße 63, Lübecker Straße 121, Hertzstraße 23, Junghansstraße 2) sowie im Jobcenter Dresden (Budapester Straße 30) aus. Es ist außerdem in den Informationsstellen der Dresdner Bürgerbüros, Ortsämter, Rathäuser und Ortschaften erhältlich und im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass abrufbar. Das Faltblatt erscheint in fünfter aktualisierter Auflage und wurde in 25 000 Exemplaren hergestellt.
Mit dem Dresden-Pass können Personen, die Leistungen nach dem Zweiten bzw. Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder über ein nur geringes Einkommen und Vermögen verfügen, verschiedene Vergünstigungen zur Teilnahme am Stadtleben erhalten. Voraussetzung ist ihr Hauptwohnsitz in Dresden. Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.
Der Dresden-Pass ist ab dem Tag der Ausstellung ein Jahr gültig. Er berechtigt beispielsweise zu Ermäßigungen beim Kauf von Zeitkarten der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Der Sozialtarif umfasst fünf verschiedene Rabatte, die zwischen 2 Euro und 12,50 Euro liegen. Auch der Eintritt in bestimmte Museen, Theater, Konzert- und Veranstaltungshäuser, kommunale Sportstätten und Bäder sowie in den Zoo Dresden wird mit dem Pass günstiger. Außerdem können mit Preisnachlass Angebote der Volkshochschule oder der Städtischen Bibliotheken genutzt werden.
Kinder mit Dresden-Pass haben weitere Vorteile. So erhalten sie zusätzlich zu den vergünstigten DVB-Zeitkarten Ermäßigungen bei der Schülerbeförderung, ein Freiexemplar des Ferienpasses mit Sommerferienangeboten, einen Zuschuss zur Teilnahme an der Kinder- und Jugenderholung sowie kostenfreien Zugang zu Kursen der Jugend&KunstSchule Dresden.
Alle für den Dresden-Pass maßgeblichen Regelungen enthält die aktuelle Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes, ebenfalls eingestellt im Internet unter www.dresden.de/dresden-pass. Es handelt sich um eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Derzeit gibt es rund 24 000 Personen mit Dresden-Pass, darunter fast 7 900 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Damit weitere Anspruchsberechtigte davon profitieren können, macht das Faltblatt auf die Leistungen aufmerksam.
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