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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/11/pm_040.php 29.05.2015 02:47:20 Uhr 02.12.2024 04:24:45 Uhr

Ausländerbehörde personell verstärkt - Termine für Verpflichtungserklärungen nun kurzfristig möglich

Zu den Terminproblemen in der Dresdner Ausländerbehörde erklärt der zuständige Bürgermeister Detlef Sittel: „Wir haben das Problem erkannt. Daher habe ich veranlasst, dass kurzfristig Termine für die Prüfung von Verpflichtungserklärungen bereitgestellt werden. Alle Bürger, die noch in diesem Jahr einen ausländischen Gast einladen wollen, sollten daher rechtzeitig einen Termin erhalten. Wir werden alles dafür tun, das Weihnachten für die Betroffenen auch wirklich ein Fest wird."

Die Sächsische Zeitung hatte am 8. November 2011 unter der Überschrift „Ausländerbehörde verlegt Weihnachten in den Januar" von Problemen bei der Terminvergabe zur Prüfung von Verpflichtungserklärungen in der Ausländerbehörde Dresden berichtet.

Detlef Sittel erklärt: „Es ist richtig, dass für die Abgabe von Verpflichtungserklärungen längere Wartezeiten entstanden sind. Die Anzahl der zu vergebenden Termine ist einfach durch die deutlich längeren Bearbeitungszeiten für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) begrenzt. Zusätzlich verstärkt ein hoher Krankenstand das Problem. Bereits vergebene Termine erkrankter Mitarbeiter müssen durch Kollegen zusätzlich wahrgenommen werden. Meine Mitarbeiter legen dabei ein großes Engagement an den Tag."

Um lange und unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wurde in der Ausländerbehörde ein Terminsystem eingeführt. Hintergrund war die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels für Ausländer, mit dem längere Bearbeitungszeiten verbunden sind.

Mit einer vorab versandten oder übergebenen „Mitbringliste" werden Antragsteller über benötigte Nachweise/Unterlagen informiert, damit werden unnötige Vorsprachetermine vermieden. Dieses Terminsystem hat sich in anderen Städten bewährt und wurde deshalb im Interesse der Antragsteller auch in Dresden eingeführt.

Für Termine, die von der Ausländerbehörde ermittelbar sind (z. B. bei Ablauf der Gültigkeit von Aufenthaltstiteln oder Pässen) hat sich das Verfahren bewährt und wird von den Antragstellern gut angenommen. Hierzu erhalten wir positive Rückmeldungen. Zwölf Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Dokumente werden den Betroffenen Vorsprachetermine so rechtzeitig vergeben, dass der neue Aufenthaltstitel in der Regel bereits bei Ablauf des alten Titels vorliegt.

Um aber auch den Terminwünschen zu entsprechen, die von außen an die Ausländerbehörde herangetragen werden und nicht planbar sind, wurde das Amt personell aufgestockt. Dass dies nach den seit September mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels gemachten Erfahrungen nicht ausreicht, wird jetzt mehr als deutlich. Deshalb muss kurzfristig weiteres Personal zur Entlastung der Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, damit auch in Zukunft die umfangreichen Aufgaben im Interesse und zur Zufriedenheit der ausländischen Antragsteller erledigt werden können.

Weiteres Personal zur Verbesserung der Terminsituation wird ab Januar 2012 die Ausländerbehörde verstärken. Darüber hinaus ist ab Januar 2012 geplant, zunächst im Bürgerbüro Altstadt im Rahmen eines Pilotprojekts einen Teil der Verpflichtungserklärungen zu bearbeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden noch in diesem Jahr geschult. Dies wurde von der Amtsleiterin im Ausländerbeirat erörtert.

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