Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/11/pm_034.php 29.05.2015 02:47:15 Uhr 28.12.2024 02:50:17 Uhr |
Bürgerentscheid zu städtischen Krankenhäusern: Kein Widerspruch gegen Stadtratsbeschluss
In seiner Sitzung vom 3. November hat der Stadtrat beschlossen, dass das Bürgerbegehren zum Erhalt der städtischen Krankenhäuser als Eigenbetriebe zulässig ist. Gegen diesen Beschluss wird der Erste Bürgermeister Dirk Hilbert nach intensiver Prüfung keinen Widerspruch einlegen.
Nach der Zulässigkeitsentscheidung des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat ist binnen drei Monaten ein Bürgerentscheid zu folgender Frage durchzuführen: „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" Den Termin des Abstimmungstages bestimmt der Stadtrat. Daher wird der Erste Bürgermeister dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung als Abstimmungstag den 29. Januar 2012 vorschlagen. Als Abstimmungsleiterin ist die Amtsleiterin des Bürgeramtes, Frau Ingrid van Kaldenkerken, vorgesehen.
Ein Großteil der Vorbereitungen für den Bürgerentscheid wird in die Weihnachtszeit fallen. Damit der Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen nicht in die Weihnachts- und damit Ferienzeit fällt, plant die Verwaltung, die längstmögliche Frist auszuschöpfen.
Abstimmungsberechtigte/Abstimmungsbenachrichtigung
Am Abstimmungstag werden voraussichtlich 435 000 Dresdner Bürgerinnen und Bürger abstimmungsberechtigt sein. Die genaue Zahl steht erst nach dem Aufbau des Wählerverzeichnisses Ende Dezember 2011 fest.
Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen und ausländischen EU-Bürgerinnen und Bürger, die am Abstimmungstag seit mindestens drei Monaten ihren einzigen bzw. Hauptwohnsitz in Dresden haben, mindestens 18 Jahre alt sind und nicht vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.
Alle Abstimmungsberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung. Vorbehaltlich der Festlegung des Abstimmungstermins durch den Stadtrat würden diese voraussichtlich in der ersten Januarwoche versandt.
Mit der Abstimmungsbenachrichtigung erhalten die Bürgerinnen und Bürger gemäß städtischer Bürgerentscheidssatzung eine Abstimmungsinformation auf zwei A4-Blättern mit der neutralen Unterrichtung der bzw. des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und den Argumenten der Befürworterinnen und Befürwortern bzw. mit den Argumenten der Gegnerinnen und Gegner der zur Abstimmung stehenden Frage.
Sofort-Briefabstimmung
Wer am Abstimmungstag verhindert ist, sein Abstimmungslokal aufzusuchen, kann auch per Sofort-Briefabstimmung abstimmen. Der Zeitpunkt der Öffnung des Zentralen Wahlbüros ist vom Abstimmungstermin abhängig. Das Zentrale Wahlbüro wird im Bürgersaal des Stadthauses Theaterstraße 11 eingerichtet und ist barrierefrei zu erreichen.
Bürgertelefon
Für alle organisatorischen Fragen rund um den Bürgerentscheid wird wieder, nach dem Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen, ein Bürgertelefon zu den allgemeinen Sprechzeiten der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet.
Ergebnisquorum
Die Abstimmungsfrage „Sind Sie dafür, dass die Krankenhäuser Dresden-Friedrichstadt und Dresden-Neustadt Eigenbetriebe der Stadt Dresden bleiben?" wird so entschieden, wie sie die Mehrheit der Dresdnerinnen und Dresdner beantwortet.
Allerdings gilt für den wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides gemäß § 24 Absatz 3 der Sächsischen Gemeindeordnung ein Ergebnisquorum von 25 Prozent. Das bedeutet, dass das Ergebnis nur wirksam wird, wenn die Entscheidung von mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten getragen wird. Bei ca. 435 000 Abstimmungsberechtigten müssen daher mindestens 108 750 Abstimmungsberechtigte für „JA" oder „NEIN" stimmen.
Daran wird deutlich, dass nur eine hohe Abstimmungsbeteiligung zu einem wirksamen Ausgang des Bürgerentscheides führt. Sollte das Ergebnisquorum von 25 Prozent nicht erreicht werden, entscheidet der Dresdner Stadtrat über die Fragestellung.
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