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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/10/pm_051.php 29.05.2015 02:46:10 Uhr 18.09.2024 10:36:07 Uhr

Dresden sucht Frauen und Männer für die Kindertagespflege

Betreuung von bis zu fünf Kindern ist möglich

Obwohl in der Landeshauptstadt Dresden derzeit bereits mehr als 350 Kindertagespflegepersonen tätig sind, möchte die Landeshauptstadt Dresden dieses Angebot zur Betreuung der Jüngsten im häuslichen Umfeld weiter ausbauen. Deshalb haben jetzt 28 Frauen und Männer die Gelegenheit, eine neue Zulassung zu bekommen. Der städtische Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden sucht geeignete Personen zur Betreuung von Kindern vorrangig bis zum dritten Geburtstag.    

Kindertagespflege wird für Kinder im Krippenalter als Alternative zur Krippenbetreuung vorgehalten. Die Betreuung durch Tagesmütter und -väter macht in Sachsens Landeshauptstadt rund 20 Prozent aus. Derzeit betreuen 336 Frauen und 17 Männer rund 1600 Kinder bis drei Jahre. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch ältere Kinder in Kindertagespflege betreut werden.

Kindertagespflegepersonen nutzten für ihre Tätigkeit ihr Haus, ihre Wohnung oder sie mieten dafür passende kindgerechte Räumlichkeiten an. Bis zu fünf Kinder dürfen von einer Person betreut werden. Alle an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson interessierten Frauen und Männer werden durch die Landeshauptstadt Dresden zuvor auf ihre Eignung geprüft. Außerdem müssen sie als fachliche Voraussetzung ein Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes zur Fortbildung von Kindertagespflegepersonen absolvieren.

Eltern können wählen, ob sie ihr Kind viereinhalb, sechs, sieben, acht oder neun Stunden betreuen lassen wollen. Eine Betreuungszeit darüber hinaus - zehn oder elf Stunden wie in einer Einrichtung - wird nur im Ausnahmefall angeboten. Die Eltern bezahlen dafür einen Elternbeitrag, der identisch ist mit dem für die Krippe.

Die Kindertagespflegepersonen erhalten einen Aufwendungsersatz für ihre Arbeit. Dieser richtet sich nach der Betreuungszeit des einzelnen Kindes. Für acht Stunden Kinderbetreuung erhalten Kindertagespflegepersonen z. B. 461 Euro pro Monat, für neun Stunden 519 Euro. Darüber hinaus gibt es für die Tagesmütter und -väter Zuschüsse für die Kranken-, Pflege- und gesetzliche Unfallversicherung sowie für eine angemessene Altersvorsorge.

Den Dresdner Kindertagespflegepersonen wird unter Fortzahlung des Aufwendungsersatzes außerdem pro Jahr ein Urlaubsanspruch von 26 Tagen gewährt, die Krankheitsfortzahlung erfolgt für bis zu zehn Tage und fünf Freistellungstage werden für Fortbildung anerkannt. Kindertagespflegepersonen erhalten außerdem 100 Euro pro Jahr Fortbildungskosten erstattet sowie einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Jahr und betreutes Kind für kindbezogene Ersatzbeschaffungen, z. B. für Möbel oder Spielzeug.

Interessierte Frauen und Männer können sich an folgende Ansprechpartner wenden:

Landeshauptstadt Dresden
Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden

Team Kindertagespflege
Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden
Telefon 03 51 4 88 50 59

Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kindertagespflege

der Outlaw gGmbH
Franz-Liszt-Straße 13, 01219 Dresden
Telefon 03 51 3 12 06 20

des Kinderland Sachsen e. V.
Berggartenstraße 5, 01309 Dresden
Telefon 03 51 3 12 09 90

des Malwina e. V.
Leipziger Straße 112, 01127 Dresden
Telefon 03 51 21 52 36 40

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