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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/10/pm_018.php 29.05.2015 02:45:44 Uhr 19.10.2024 04:58:32 Uhr

Baumfällungen im Herbst und Winter

Im Herbst und Winter werden erfahrungsgemäß verstärkt Bäume gefällt. Zum Schutz einheimischer Vögel ist dies innerhalb der Brutzeit zwischen 1. März und 30. September nicht gestattet. Anfang Oktober, wenn die Brutzeit zu Ende ist, können dann unter Einhaltung der Gehölzschutzsatzung, wieder Bäume gefällt werden. Aber jeder Gartenfreund sollte dabei auch den ganzjährigen Biotop- und Artenschutz beachten, da auch außerhalb der Brutzeit in und auf Bäumen geschützte Tiere siedeln können.

Beispielsweise überwintern Fledermäuse in Baumhöhlen und Baumspalten. Die Quartiere sind unscheinbar und daher meist nur durch Spezialisten sicher zu erkennen. Die untere Naturschutzbehörde Dresden steht deshalb gern bei Fragen zum Artenschutz bei Baumfällungen zur Verfügung und vermittelt die entsprechenden Experten und Ansprechpartner.

Ebenfalls können ganzjährig die Larven des Juchtenkäfers, auch Eremit genannt, gefunden werden. Die engerlingsgroßen Larven leben in mit Holzmulm gefüllten Höhlungen im Stamm und in starken Ästen von Laubbäumen. Weitere geschützte Tiere, die Bäume in Herbst und Winter als Lebensraum nutzen, sind beispielsweise der Waldkauz, die Waldohreule und das Eichhörnchen.

„Die genannten Tierarten und ihre Lebensstätten unterliegen nach dem Bundesnaturschutzgesetz einem ganzjährigen Schutz" erklärt Sebastian Schmidt von der unteren Naturschutzbehörde Dresden.

In allen Fragen des Biotop- und Artenschutzes wenden Sie sich bitte an die untere Naturschutzbehörde Dresden, Telefon (03 51) 4 88 62 41.

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