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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/10/pm_013.php 29.05.2015 02:45:39 Uhr 04.01.2025 19:21:23 Uhr

Waldschlößchenbrücke: Stadt reicht Feststellungsklage ein

Unterschiedliche Standpunkte zwischen Stadt und ARGE sollen geklärt werden

Wie bereits bekannt, gibt es zurzeit grundlegende Meinungsverschiedenheiten zwischen der Landeshauptstadt Dresden als Bauherr der Waldschlößchenbrücke und der beauftragten Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Um in einigen wesentlichen Punkten eine Klärung herbeizuführen, hat die Stadt eine sogenannte Feststellungsklage beim Landgericht Dresden eingereicht.

Hintergrund ist eine unterschiedliche Auslegung der „Stahlbauvereinbarung" zwischen Stadt und ARGE. Die „Stahlbauvereinbarung" war abgeschlossen worden, nachdem es im Bauablauf durch verspätete Vergaben zu erheblichen Störungen gekommen war. Ziel war es damals, gerechtfertigte Mehrkosten bei der ARGE abzugelten und gleichzeitig eine Grundlage für die verbleibende Bauzeit an der Brücke zu schaffen. Bei der Prüfung aktueller Nachforderungen der ARGE stellte sich heraus, dass die „Stahlbauvereinbarung" von beiden Seiten unterschiedlich interpretiert wird. Auch Verhandlungen zu diesem Sachverhalt führten zu keinem Ergebnis.

Eine sachgerechte und abschließende Prüfung der eingereichten Nachträge ist der Landeshauptstadt Dresden aber ohne Klärung der strittigen Rechtsfragen nicht möglich. Deshalb hat die Stadt es für erforderlich gehalten, eine Feststellungsklage beim Landgericht Dresden einzureichen. Diese Klage dient dazu, eine genaue Interpretation der „Stahlbauvereinbarung" auf dem Rechtsweg zu erwirken und so zwischen berechtigten und unberechtigten Nachforderungen der ARGE unterscheiden zu können.

Baubürgermeister Jörn Marx unterrichtet die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau heute über die Schritte der Landeshauptstadt.

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