Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/09/pm_137.php 29.05.2015 02:45:28 Uhr 17.07.2024 08:47:09 Uhr

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung – was ist das?

Am Dienstag, 11. Oktober, 18.30 Uhr, findet in der Dresdner Betreuungsbehörde, Lingnerallee 3, 3. Etage, Raum 5309 (Südeingang) ein Informationsabend zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung statt. Da die Platzkapazität begrenzt ist, bitten die Mitarbeiter um vorherige telefonische Anmeldung unter (03 51) 4 88 94 70 oder 4 88 94 71 oder 4 88 94 72.
Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Krankheit - Ereignisse, die wir uns nicht herbeiwünschen. Wenn sie aber eintreten und wir können nicht mehr selbst entscheiden, wer entscheidet dann? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie noch häufig angenommen, stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln.
Der Regelungsumfang kann aber enorm sein (zum Beispiel bei Krankenkassen, Bankinstituten, Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern). Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und ggf. einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern. Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Sie hat, sofern eine Patientenverfügung verfasst wurde, dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille auch wirklich umgesetzt wird.

Landeshauptstadt Dresden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon +49(0351) 4882390
Fax +49(0351) 4882238
E-Mail E-Mail


Postanschrift

PF 12 00 20
01001 Dresden