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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/09/pm_077.php 29.05.2015 02:44:54 Uhr 16.08.2024 05:39:23 Uhr

Bewohner von Wallgäßchen und Nieritzstraße können ab November mit Bewohnerparkausweis parken

Ab November können auch Bewohner des Wallgäßchens und der Nieritzstraße in der Inneren Neustadt mit Bewohnerparkausweisen parken. Der Bewohnerparkbereich Nr. 8 (Königstraße) schließt dann auch den rechten Fahrbahnrand der Nieritzstraße in Richtung Königstraße ein. Im Wallgäßchen können Anwohner in Fahrtrichtung der Einbahnstraße nach der Einfahrt von der Königstraße am linken Fahrbahnrand und im Ausfahrtbereich in die Königstraße am rechten Fahrbahnrand parken. Dadurch will die Stadt die Parksituation vor Ort für Anwohner verbessern. Für diese erhöht sich die Chance, vor allem abends noch einen Parkplatz zu finden.

Bewohner der beiden Straßen mit dort behördlich gemeldetem Wohnsitz und Führerschein können sich bereits vor November für eine Jahresgebühr von 30 Euro (50 Euro für zwei Jahre) einen entsprechenden Bewohnerparkausweis ausstellen lassen. Dies übernimmt die Abteilung Straßenverkehrsbehörde im Straßen- und Tiefbauamt auf der Lingnerallee 3, Südeingang (hinter der Cityherberge), zweite Etage, Raum 5232. Weitere Informationen und das Antragsformular gibt es unter dem Anliegen „Bewohnerparkausweis" im Rathaus Online auf www.dresden.de.

Grundlage für die Erweiterung sind die Stadtratsbeschlüsse zum Parkraumkonzept Innenstadt Dresden und zum Luftreinhalteplan. Ziel der Bewohnerparkregelung ist es, den Parkraum in städtischen Quartieren mit hohem Parkaufkommen durch eine Gebührenpflicht neu zu ordnen und dabei Bewohner vorrangig zu berücksichtigen. Die Regelung soll Kurzparken und Lieferverkehr ermöglichen, das Langzeitparken dagegen einschränken. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.

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