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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/09/pm_072.php 29.05.2015 02:44:38 Uhr 18.09.2024 10:39:46 Uhr

Bauarbeiten ohne Baugenehmigung - Obere Etagen des Sitzes vom riesa efau gesperrt

Das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Dresden hat mit sofortiger Wirkung die Nutzung von drei Etagen des Gebäudes Adlergasse 14, dem Sitz des Vereins riesa efau, untersagt. Diese Information ging dem Verein heute Vormittag per Fax zu.

Aus statischen Gründen dürfen diese Etagen zurzeit nicht genutzt werden. Die Decken weisen eine mangelnde Tragsicherheit auf. Grund dafür sind nicht genehmigte Bauarbeiten des Bauherrn, riesa efau. Er führte diese in eigener Verantwortung durch, um den Brandschutz im Gebäude zu verbessern. Dabei hat er die Decken ertüchtigen lassen und somit erheblich in die Statik der Decken eingegriffen. Ein geprüfter Nachweis, dass die Decken die neue Last auch tragen können, liegt lediglich für das Dachgeschoss vor. Das Ergebnis dieser Statikprüfung kann aber nicht auf die Decken der anderen Etagen übertragen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass bei diesen Geschossdecken Gefahren für die Nutzer bestehen.

Bereits im Jahr 2009 hatte das Bauaufsichtsamt aus Brandschutzgründen eine eingeschränkte Nutzung des Gebäudes auf der Adlergasse 14 verfügt. Das Gebäude hat nur einen baulichen Rettungsweg. Im März 2011 stellte der riesa efau einen Antrag zur brandschutztechnische Ertüchtigung des Gebäudes. Der damals vorgelegte Brandschutzplan war jedoch so lückenhaft, dass ein öffentlich bestellter, externer Prüfer eine Prüfung nicht vornehmen konnte.

Vor Kurzem informierte der riesa efau, dass er eine Ertüchtigung aller Geschossdecken hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer in Eigenregie übernommen hätte. Diese Baumaßnahme erfolgte ohne Baugenehmigung und führte nun zur Sperrung der oberen Geschosse. Der Verein kann die oberen Geschosse erst wieder nutzen, wenn für die ausgeführten Maßnahmen ein geprüfter statischer Nachweis vorliegt und ein externer Prüfer eine Bauüberwachung ohne Mängelfeststellung vorgenommen hat. Das Kellergeschoss und das Erdgeschoss können in dem Haus weiterhin genutzt werden.

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