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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/09/pm_005.php 29.05.2015 02:43:51 Uhr 02.12.2024 04:27:41 Uhr

Ausländerbehörde Dresden führt elektronischen Aufenthaltstitel ein

Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und nach Vollendung des sechsten Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip den elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Unionsbürger und Schweizer sowie deren Familienangehörige sind von dieser Änderung nur dann betroffen, wenn sich ihr Aufenthalt schon bislang nach dem Aufenthaltsgesetz richtete und sie Inhaber eines Aufenthaltstitels sind. Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und Schweizer sowie deren Familienangehörige sind von den Veränderungen nicht betroffen.

Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten ihre eingetragene Gültigkeit längstens bis 31. August 2021.

Weiterführende Informationen gibt es unter www.dresden.de/aufenthaltsrecht in 20 verschiedenen Sprachen zum Download.

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