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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/08/pm_050.php 29.05.2015 02:43:17 Uhr 16.08.2024 05:56:05 Uhr

Schulanmeldungen Grundschulen für das Schuljahr 2012/2013

Nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen beginnt mit dem Schuljahr 2012/2013 für alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2005 bis zum 30. Juni 2006 geboren sind, die Schulpflicht. Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Eltern in der Schule angemeldet werden.
Die Stadtverwaltung bittet die Eltern und anderen Sorgeberechtigten, ihr Kind an einem der nachfolgenden Termine an einer Grundschule im Schulbezirk anzumelden.
Für die Anmeldung sind folgende Termine vorgesehen:
-Donnerstag, 29. September: von 14 bis 18 Uhr
-Dienstag, 4. Oktober: von 14 bis 18 Uhr

Welche Grundschulen infrage kommen, steht in der Aufforderung des Schulverwaltungsamtes zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2012/2013 (Meldebestätigung). Entsprechende Briefe werden in der 35. Kalenderwoche durch das Schulverwaltungsamt versandt. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Pflicht zur Schulanmeldung der Kinder des genannten Geburtszeitraumes auch dann besteht, wenn Sie keinen Brief vom Schulverwaltungsamt erhalten.
Zur Schulanmeldung sind der Personalausweis der Sorgeberechtigten, die Geburtsurkunde oder die Abstammungsurkunde des Kindes sowie das Schreiben des Schulverwaltungsamtes mit der Aufforderung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2012/2013 (Meldebestätigung) mitzubringen. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter.
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes oder eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen sollen, müssen nach der Schulordnung für Grundschulen im Freistaat Sachsen ebenfalls zuerst in einer für das Kind zuständigen kommunalen Grundschule angemeldet werden.
Alle Grundschulen in der Landeshauptstadt Dresden und weitere Hinweise sind unter dem unten genannten Link zu finden.

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