Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/08/pm_049.php 29.05.2015 02:43:16 Uhr 02.12.2024 04:24:34 Uhr |
Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.
Die Meldebehörden werden mit der Neuregelung des
§ 58 Wehrpflichtgesetz (WPflG) verpflichtet dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten.
Für das Jahr 2011 gilt eine Übergangsregelung gemäß § 62 Abs. 2 WPflG. Danach sind die Daten von Personen, die 1994 geboren sind, im Oktober 2011 an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu übermitteln. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 18 Absatz 7 Melderechtsrahmengesetz dieser widersprochen haben.
Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2012 vollendet.
Der Widerspruch der 1994 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die im Oktober 2011 stattfindende Datenübermittlung ist bis zum 30. September 2011 schriftlich möglich bei: Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Meldewesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.
Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Nutzbar ist ebenfalls der im Internet unter den unten genannten Link befindliche Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren.
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