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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/06/pm_128.php 29.05.2015 02:41:35 Uhr 16.08.2024 05:47:20 Uhr

Städtischer Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen wird neu geregelt

Ab 1. Juli 2011 werden Leistungen einheitlich im Rahmen Bildungs- und Teilhabepaket ausgereicht

Die Landeshauptstadt Dresden wird zum 1. Juli 2011 den nächsten Schritt in der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes vollziehen. So hat der Stadtrat auf seiner Sitzung am 23. Juni 2011 die Änderung der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden mit geringem Einkommen beschlossen. Dadurch treten ab Juli 2011 Neuerungen beim Zuschuss zum Mittagessen in Kraft.

Was ändert sich konkret?

Bislang konnten bedürftige Familien einen Zuschuss zu den Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsversorgung in Kindertagesstätten und Schulen auf Grundlage der Dresden-Pass-Richtlinie erhalten. Bei den Familien verblieb damit ein Eigenanteil in Höhe von 1,53 Euro je Mittagessen. Ab 1. Juli fällt der Dresden-Pass-Zuschuss weg. Für Familien mit geringem Einkommen entstehen jedoch keine Nachteile. Sie erhalten den Zuschuss zum Mittagessen nun vollständig aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Der Eigenanteil verringert sich sogar auf 1 Euro pro Mittagessen.

Wie erfolgt die Änderung?

Die Umstellung auf die neue Rechtslage wird schrittweise ab 1. Juli 2011 erfolgen. Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten und das Schulverwaltungsamt werden den bislang gewährten Zuschuss mit Wirkung für die Zukunft aufheben. Die betroffenen Familien erhalten darüber einen förmlichen Bescheid. Gleichzeitig stellen das Jobcenter Dresden und das Sozialamt Dresden jedem Berechtigten eine Kostenübernahmeerklärung für den Mittagessenzuschuss aus dem Bildungspaket aus. Voraussetzung dafür ist, dass für jeden Leistungsberechtigten ein Antrag beim Jobcenter bzw. Sozialamt gestellt wird. Die Kostenübernahmeerklärungen werden in den nächsten Tagen vom Jobcenter und vom Sozialamt verschickt. Die Berechtigten legen dieses Schreiben ihrem Mittagessenanbieter vor. Der Anbieter rechnet daraufhin direkt mit dem Jobcenter bzw. Sozialamt ab.

Wer beantwortet weitere Fragen?

Auskünfte erteilen das Jobcenter und das Sozialamt. Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das

  • Jobcenter Dresden
    Besucheradresse: Budapester Straße 30, 01069 Dresden
    Telefon: 0351-4751730, Fax: 0351-4754103785

Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten, wenden sich an das

  • Sozialamt Dresden
    Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    E-Mail: bildungspaket@dresden.de
    • Hauptstelle
      Besucheradresse: Junghansstraße 2, Raum 033, 01277 Dresden
      Telefon: 0351-4881211, Fax: 0351-4881214
    • Außenstelle Nord im Ortsamt Pieschen
      Besucheradresse: Bürgerstraße 63, Raum N 1/110, 01127 Dresden
      Telefon: 0351-4885521, Fax: 0351-4885429
    • Außenstelle West/Mitte/Süd im Ortsamt Cotta
      Besucheradresse: Lübecker Straße 121, Raum 2/204, 01157 Dresden
      Telefon: 0351-4885711, Fax: 0351-4885713

Leistungsanbieter, die konkrete Fragen zum Einzelfall haben, wenden sich an den auf der Kostenübernahmeerklärung angegebenen Sachbearbeiter. Allgemeine Fragen zum Bildungspaket und den Abrechnungs- bzw. Erstattungsmodalitäten beantwortet das Sozialamt.

  • Sozialamt Dresden
    Besucheradresse: Junghansstraße 2, 01277 Dresden
    Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
    Telefon: 0351-4881407, Fax: 0351-4881214
    E-Mail: bildungspaket@dresden.de

Umfangreiches Informationsmaterial wie Antragsformulare und Merkblätter finden Sie unter dem unten stehenden Link.

Hintergrund: Das Bildungspaket gibt es seit Anfang 2011. Bedürftige Familien erhalten aus dem Bildungspaket verschiedene Vergünstigungen, die den Jüngsten das Mitmachen in der Gesellschaft möglich machen sollen. Dazu zählt auch die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, bei Tagespflegepersonen und in Schulen.

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