Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/06/pm_125.php 29.05.2015 02:41:33 Uhr 04.01.2025 19:03:27 Uhr |
Neue Kita-Satzung und neue Elternbeiträge ab 1. September 2011
Der Stadtrat beschloss am 23. Juni 2011 die neue Satzung der Landeshauptstadt zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen. Die Satzung tritt am 1. September 2011 in Kraft. Die wichtigsten Neuregelungen der Satzung sind:
- Für alle Kindertagesstätten in kommunalen, wie auch freier Trägerschaft, wird es keine Schließzeiten mehr in den Ferien geben. Die Kitas schließen nur noch zwischen Weihnachten und Neujahr.
- Alle Einrichtungen öffnen in der Regel von 6 bis 18 Uhr. Bedarfsgerecht werden auch längere Öffnungszeiten vorgehalten. Individuelle Öffnungszeiten können innerhalb des Zeitrahmens nach jährlicher Elternbefragung und Abstimmung mit dem Elternbeirat angepasst werden.
- Die Betreuungszeit der Kinder wird nicht mehr „von - bis" festgelegt, sondern stundenweise: In der Krippe und Kita: 4½, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Stunden, im Hort: 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 Stunden.
- Durch die neuen stündlichen Betreuungszeitstufen wird es möglich, im Hort zwischen fünf und elf Stunden Betreuungszeit zu wählen und diese auf den Früh- und den Nachmittagshort aufzuteilen. Bisher gibt es das nur nachmittags und der Frühhort musste dazu gebucht werden. Die Ganztagsbetreuung von elf Stunden ist vor allem für Eltern in den Ferien attraktiv. Der Wechsel in den Ferien ist unkompliziert möglich. Eine Information im Monat vor den Ferien an die Hortleiterin oder den Hortleiter ist ausreichend. Die Mehrbetreuung in den Ferien und an schulfreien Tagen wird kostenfrei (gegenwärtig noch fünf Euro).
- Die Kündigungsfrist für Betreuungsverträge wird von einem auf zwei Monate verlängert.
Jedes Jahr im Sommer veröffentlicht die Landeshauptstadt Dresden im Dresdner Amtsblatt die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen des Vorjahres und die daraus ermittelten neuen Elternbeiträge. Diese gelten dann immer ab dem 1. September. Diese Veröffentlichung erfolgt heute, am 30. Juni 2011. Die Eltern erhalten im Juli und August 2011 eine Information von ihrem Träger, welcher Beitrag ab September zu zahlen ist. Durch die neuen stündlichen Betreuungszeitstufen in allen Betreuungsformen ergeben sich neue Elternbeiträge, die es vorher noch nicht gab. Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sie die deutlichsten Veränderungen in der Betreuung für die 10. und 11. Stunde. Hier hat sich die Bemessungsgrundlage für die prozentuale Beteiligung der Eltern an den Kosten der Betreuung von vorher 50 Prozent auf 23 bzw. 30 Prozent reduziert.
Die neue Satzung war notwendig geworden, weil die beiden bisher gültigen Satzungen aus den Jahren 2004 und 2006 überaltert und nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung waren. In diesem Zusammenhang wurde aus zwei Satzungen eine gemacht. Mit der Neufassung der Satzung verfolgte der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen das Ziel, Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine hohe Elternfreundlichkeit zu erreichen. In die Überlegungen einbezogen wurden die Ergebnisse einer TU-Studie zur Zufriedenheit der Eltern mit den Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen. Im Vorfeld fand eine umfangreiche Beteiligung mit den Trägern der freien Jugendhilfe und dem Stadtelternbeirat statt.
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