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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/06/pm_108.php 29.05.2015 02:41:21 Uhr 04.01.2025 19:30:18 Uhr

Rechtmäßigkeit der privaten Blauen Tonnen offen – Stadt führt ab 2012 städtische Blaue Tonne ein

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat mit Beschluss vom 10. Juni 2011 die aufschiebende Wirkung der Klagen der privaten Entsorger der Blauen Tonnen gegen die Verfügungen der Landeshauptstadt Dresden vom 12. August 2010, mit denen die weitere Sammlung von Altpapier, Pappen und Kartonagen im Holsystem mittels „Blauer Tonnen" untersagt werden, wieder hergestellt.

Nach Auffassung der Stadt sind die strittigen Fragen bereits durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 18. Juni 2009 (AZ: 7 C 16.08) abschließend geklärt. Danach ist das private Sammeln von Altpapier in privaten Haushalten unzulässig. Unabhängig davon wird die Stadt die von ihr durchgeführte Ausschreibung weiterführen und ab Januar 2012 ergänzend zu den Wertstoffcontainern eine freiwillige städtische Blaue Tonne einführen, die den Bürgern die bequeme Altpapierentsorgung direkt am Haus ermöglicht. „Die Stadt bietet damit ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und flexibles Sammelsystem an, das auch unabhängig vom Marktpreis des Altpapiers bestehen wird", erklärt der Erste Bürgermeister der Stadt, Dirk Hilbert. „Außerdem fließen die Erlöse aus der Altpapiersammlung direkt in die Müllgebühren ein und dienen zu deren Stabilisierung. Somit kommen diese wirtschaftlichen Erträge allen Dresdnern zugute." Für alle Abfalltonnen am Haus gibt es damit auch eine einheitliche Zuständigkeit und einen Ansprechpartner bei der Stadt z. B. für Probleme und zur Beratung: Abfall-Info-Telefon (03 51) 4 88 96 33. Auch die Unternehmen, die künftig von der Stadt mit der Sammlung und Verwertung des städtischen Altpapiers nach einem europaweiten Wettbewerb beauftragt werden, profitieren von der neuen städtischen Altpapierentsorgung. Sie erhalten über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf Jahren eine attraktive Entsorgungsleistung mit einer hohen Planungssicherheit. Etwa ab August 2011 wird die städtische Blaue Tonne Dresdens Grundstückseigentümern zur Anmeldung angeboten. „Eine Anschlusspflicht besteht nicht. Wir möchten jedoch alle Nutzer einer Blauen Tonne aufrufen, sich ab 2012 für die städtische Blaue Tonne mit all ihren Vorteilen zu entscheiden", betont Bürgermeister Hilbert.

Das OVG weist in seinem Beschluss daraufhin, dass die Entscheidung in der Hauptsache zur privaten Altpapiersammlung in Dresden noch offen ist. Das OVG verfügte, dass die Stadt bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren die Untersagungsverfügung nicht vollziehen darf und genehmigte faktisch den privaten Entsorgern, die Blauen Tonnen bis zur endgültigen Entscheidung weiterhin zu leeren. Da der Ausgang des Klageverfahrens in der Hauptsache als offen angesehen wurde, gab das OVG in einer Abwägungsentscheidung den wirtschaftlichen Interessen der privaten Entsorger an der Leerung den Vorzug gegenüber dem städtischen Interesse am Vollzug der Bescheide. Die vertraglichen Verpflichtungen der Stadt und das laufende Ausschreibungsverfahren zur städtischen Altpapierentsorgung ab 2012 fanden keine Berücksichtigung. Die Stadt wird selbstverständlich die Entscheidung des Sächsischen OVG respektieren und den Ausgang des Klageverfahrens abwarten. Mit einer abschließenden Entscheidung ist jedoch nicht vor 2012 zu rechnen.

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