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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/06/pm_066.php 29.05.2015 02:40:44 Uhr 16.08.2024 05:35:23 Uhr

QAD muss aus EU-rechtlichen Gründen aufgelöst werden – Projekte sollen an andere Träger übergeben werden

Die Verwaltungsspitze der Landeshauptstadt Dresden hat heute, 16. Juni, eine Verwaltungsvorlage an die zuständigen Ausschüsse des Stadtrates übermittelt, welche vorsieht die Qualifizierungs- und Ausbildungsförderungsgesellschaft Dresden mbH (QAD) zum 30. Juni 2012 aufzulösen. Eine Entscheidung des Stadtrates ist für die Sitzung am 14. Juli 2011 vorgesehen.

Die Gesellschaft ist trotz Sanierungserfolg (im I. Quartal 2011 ein um 162 000 Euro verbessertes Ergebnis gegenüber der ursprünglichen Planung) auch in den nächsten Jahren auf die Zahlung eines Verlustausgleiches durch die Landeshauptstadt Dresden angewiesen. Für das Jahr 2011 wurden Zuschüsse in Höhe von 770 000 Euro und für 2012 in Höhe von 510 000 Euro eingeplant. Eine Überprüfung der Zuschüsse ergab, dass die Zuwendungen und Sacheinlagen, die die Landeshauptstadt Dresden an die QAD in den letzten zehn Jahren geleistet hat, notifizierungs- und genehmigungspflichtige Beihilfen im Sinne von Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen. Sie sind daher grundsätzlich unzulässig und müssen eingestellt werden. Ein Ausbleiben der jährlichen Zuschusszahlungen an die QAD würde jedoch kurzfristig zu einer Insolvenz führen. Dies hätte den sofortigen Stopp aller von der Gesellschaft betreuten Projekte zur Folge. Um das zu vermeiden, soll die QAD in den kommenden beiden Jahren geordnet zurück gebaut werden. Ziel ist es, laufende Projekte zu Ende zu führen bzw. an andere Träger zu übergeben. Dieses Verfahren ist mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.

Derzeit laufen knapp 20 Projekte mit rund 370 Teilnehmern. Darunter sind so bekannte und für die soziale Infrastruktur der Stadt wichtige Projektes, wie der „Mobile Service für mobilitätsbehinderte Personen - MOSE", das Sozialwarenkaufhaus, die „Dresdner Schreibfrauen" oder das Herbergsschiff „Koje". Für alle Projekte soll deren Übertragung an andere Träger in den nächsten Monaten in enger Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung überprüft und vorbereitet werden. Alle derzeit von der QAD betreuten Teilnehmer können auf jeden Fall ihre Maßnahme bei der QAD beenden.

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