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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/06/pm_023.php 29.05.2015 02:39:59 Uhr 30.11.2024 01:49:25 Uhr

Radfahrer nutzen künftig die Fahrbahnen der Kesselsdorfer Straße

Auf der Kesselsdorfer Straße im Abschnitt zwischen Löbtauer Straße bzw. Tharandter Straße und Koblenzer Straße wurde die Pflicht zur Benutzung der Radwege aufgehoben. Zukünftig nutzen Radfahrer im benannten Abschnitt die Fahrbahnen. Die vorhandenen Radwege werden derzeit nicht zurückgebaut und können weiterhin als „Radwege ohne Benutzungspflicht" weiter befahren werden. Gegenwärtig ist die Breite der Kesselsdorfer Straße nicht veränderbar. Deshalb sind für die Verkehrssicherheit Veränderungen mit Eingriffen in das Parkraumregime im benannten Abschnitt notwendig. Sämtliche Park- und Kurzzeitparkmöglichkeiten entfallen. Das bedeutet, dass im Zuge der Kesselsdorfer Straße, zwischen Löbtauer Straße bzw. Tharandter Straße und Koblenzer Straße, zwar eine Belieferung der Gebäude, jedoch kein Parken mehr möglich ist. Um die entstehenden Beeinträchtigungen beim Parken etwas abzumildern, werden 17 zusätzliche Kurzzeitparkflächen (Parken für eine Stunde, Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr und Sonnabend 8 bis 15 Uhr) in der Williamstraße, Lange Straße und Gröbelstraße geschaffen.

Der Bereich der zukünftigen Zentralhaltestelle ist seit langem aus Verkehrssicherheitsgründen sehr kritisch. Verbessert werden kann das nur mit einem Umbau der Haltestelle. Die Planungen laufen bereits. Bis der Umbau erfolgen kann, wird deshalb außerdem zwischen Löbtauer Straße bzw. Tharandter Straße und Gröbelstraße in beiden Fahrtrichtungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Kesselsdorfer Straße, zeitlich befristet von 6 bis 21 Uhr, auf 20 Kilometer pro Stunde herabgesetzt. Neben der erforderlichen Beschilderung wird zusätzlich mit Fahrbahnmarkierungen auf die Reduzierung der Geschwindigkeit und die Haltestellen hingewiesen.

Alle beschriebenen Maßnahmen werden bis Juli 2011 umgesetzt.

Stadträte und Anlieger wurden am Dienstag, 7. Juni 2011, über die Veränderungen informiert. Im November 2010 erging ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden zur Abordnung der Radwegbenutzungspflicht im Zuge der Kesselsdorfer Straße im Abschnitt zwischen Löbtauer Straße bzw. Tharandter Straße und Koblenzer Straße. Seitens der Stadtverwaltung wurden die zwingend notwendigen verkehrsorganisatorischen und -technischen Maßnahmen abgeleitet und mit den ausstehenden Maßnahmen zur kurzfristigen Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der zukünftigen Zentralhaltestelle an der Tharandter Straße abgeglichen bzw. kombiniert.

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