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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/05/pm_109.php 29.05.2015 02:39:35 Uhr 17.07.2024 08:47:13 Uhr

Betriebserlaubnis für Hort der 30. Grundschule erteilt – Träger kann Betreuungsverträge mit Eltern ausstellen

Für den Hort der 30. Grundschule, Hechtstraße 55, hat das Landesjugendamt in Chemnitz Ende dieser Woche die Betriebserlaubnis für 317 Kinder erteilt. Die Erlaubnis hat zur Bedingung, dass bis Jahresende 2011 alle brandschutztechnischen Auflagen, wie der Anbau einer gesonderten Rettungstreppe, erfüllt werden. Die Stadtverwaltung arbeitet zurzeit die Auflagen ab, so dass alle Hortkinder, deren Eltern es wünschen, zum Schuljahresbeginn 2011/2012 einen Hortplatz an dieser Grundschule erhalten können. Bürgermeister Martin Seidel sagt: „Wir freuen uns sehr, dass wir die Erlaubnis für den Hort erhalten haben. Damit haben die Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder auch nach dem Unterricht gut aufgehoben sind. Jetzt liegt es an uns als Stadt, die notwendige Brandschutztreppe rechtzeitig zu bauen."

Der Träger des Hortes, Kinderland Sachsen e. V., ist sowohl über die Erteilung der Betriebserlaubnis als auch über die von der Stadtverwaltung geplanten technischen Umsetzungen informiert. Auf dieser Grundlage kann der Träger in den nächsten Tagen die Betreuungsverträge mit den Eltern abschließen. Sollten Eltern ihren Bedarf auf einen Hortbetreuungsplatz für ihre Kinder noch nicht angemeldet haben, so ist eine Anmeldung noch bei der Leiterin des Hortes der 30. Grundschule möglich.

Zurzeit laufen zwischen Schulverwaltungsamt und Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Abstimmungsgespräche zur konkreten Raumnutzung ab dem Schuljahresbeginn 2011. Alle vier neu aufzunehmenden Klassen der Klassenstufe 1 sind nebst Hort im Schulgebäude unterzubringen. So müssen Unterricht und Hortbetreuung in den vorhandenen Räumen von Grundschule und Hort sichergestellt werden. Das führt zu einer Doppelnutzung der Räume, was sowohl der Kita-Fachplan als auch der Schulnetzplan so vorsehen.

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