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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/04/pm_072.php 29.05.2015 02:37:55 Uhr 30.11.2024 02:01:41 Uhr

Start des Bildungspaketes in Dresden ist gelungen

Rund 200 Anträge sind bereits bewilligt - Nachfrage steigt

 

 

Pünktlich zum 1. April hat in der Landeshauptstadt Dresden die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung begonnen. „Der Start ist gelungen", resümiert nach drei Wochen Sozialbürgermeister Martin Seidel. „Etwa 200 Anträge wurden bereits bewilligt. Täglich steigen die Antragszahlen. Die zuständigen Bearbeiter im Jobcenter und im Sozialamt arbeiten mit Hochdruck, um die Leistungen rasch und unkompliziert an die Familien mit Kindern weiterzugeben", berichtet er. In der Landeshauptstadt Dresden sind insgesamt etwa 20 500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene anspruchsberechtigt. Für Anträge sind das Jobcenter und das Sozialamt zuständig. Das Jobcenter erbringt die Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Beim Sozialamt erhalten diese jene Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Was wird im Einzelnen gefördert?

  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern beträgt einen Euro pro Mahlzeit.
  • Soziale und kulturelle Teilhabe: Die Kinder sollen am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Deswegen werden Kosten für bestimmte Freizeitangebote, wie zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule, in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten: Getragen werden die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten für Kinder in Kitas und Schulen.
  • Lernförderung: Schulkinder können eine angemessene Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Anfallende Beförderungskosten, die nicht aus dem Regelbedarf bestritten und auch anderweitig nicht übernommen werden können, werden erstattet.
  • Schulbedarf: Für nötige Lernmaterialien wird zwei Mal jährlich ein Zuschuss überwiesen, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und zum Beginn des zweiten Halbjahres 30 Euro, insgesamt also 100 Euro.

Im Jobcenter und im Sozialamt zusammen liegen derzeit 2300 Anträge für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor. Im Jobcenter wurden bisher 1840 Anträge gestellt, im Sozialamt 460. Etwa die Hälfte aller Anträge wird für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung gestellt (rund 44 Prozent). Jeweils ein Fünftel der Anträge bezieht sich auf die Leistungsarten Teilhabe (22 Prozent) und Ausflüge (21 Prozent). Danach folgen die Schülerbeförderung (8 Prozent), die Lernförderung (4 Prozent) und zuletzt der Schulbedarf (1 Prozent). Die geringe Antragszahl für den Schulbedarf geht auf die automatische Bewilligung zurück. Nur wer Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhält, muss einen gesonderten Antrag für Schulbedarf beim Sozialamt stellen. Alle anderen Leistungsberechtigten erhalten diese Leistung ohne vorherigen Antrag zum Schulhalbjahr ausgezahlt.

Alle Leistungen können auch rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2011 beantragt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch Verfallsfristen festgelegt, bis zu denen die Leistungsberechtigten ihre Ansprüche geltend machen müssen, damit sie Leistungen für die Zeit vor dem 1. April 2011 erhalten. Genereller Stichtag für rückwirkende Anträge ist der 30. April 2011. Wer Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht, kann den Antrag noch bis zum 31. Mai 2011 stellen.

Beziehern von Wohngeld und Kinderzuschlag zahlt das Sozialamt die Leistungen für Bildung und Teilhabe seit Ende der vorigen Woche aus. Die erforderliche Rechtsverordnung der Sächsischen Staatsregierung wurde am 14. April verkündet, erste Auszahlungen gab es bereits tags darauf.

Die Landeshauptstadt Dresden möchte das Bildungspaket vor Ort zügig mit Leben erfüllen. Bei der Einführung haben die Verantwortlichen daher darauf geachtet, dass alle Stellen nach einheitlichen Standards arbeiten. Sie nutzen gemeinsame Merkblätter und Antragsformulare, um alle Leistungsberechtigten und Leistungsanbieter - zum Beispiel Vereine, Schulen und Kitas - über das Bildungspaket detailliert aufzuklären. Die Unterlagen sind im Jobcenter Dresden und allen Stellen des Sozialamtes Dresden erhältlich. Zusätzlich stehen die Informationen auch im Internet unter http://www.dresden.de//bildungspaket bereit.

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