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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/04/pm_071.php 29.05.2015 02:37:54 Uhr 02.12.2024 02:43:38 Uhr

Ausländerbehörde: Schließung vom 2. bis 6. Mai. Ab 9. Mai Termine nur noch nach Voranmeldung

Behörde bleibt vom 2. bis 6. Mai geschlossen

Zum 1. September wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Ausländer in Deutschland eingeführt. Damit verbunden ist ein höherer Aufwand für die Antragstellung und Aushändigung. Um Wartezeiten für Antragsteller zu vermeiden, richtet die Dresdner Ausländerbehörde, Theaterstraße 15, ein Terminsystem ein. Ab 9. Mai vergibt sie Termine. Damit fallen die bisherigen Sprechzeiten in der Ausländerbehörde weg.

Terminvereinbarungen mit der Ausländerbehörde können per Fax (03 51) 4 88 99 64 93 und E-Mail termin.auslaenderbehoerde@dresden.de getroffen werden.
Gleichzeitig gibt es ab 9. Mai in der Ausländerbehörde einen Servicepunkt, wo Antragsteller einen Termin vereinbaren können. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an diejenigen, die nicht per Fax oder Internet zur Ausländerbehörde Verbindung aufnehmen können. Der Servicepunkt ist zu folgenden Zeiten geöffnet: dienstags und donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr. Ohne Termin kann lediglich das Anliegen erfasst und ein Termin im Servicepunkt vereinbart werden.

Antragsteller, deren Aufenthaltstitel oder Passersatz abläuft, lädt die Ausländerbehörde rechtzeitig schriftlich zu einem Vorsprachetermin ein. Möchte der Antragsteller den Termin ändern, kann er die oben genannten Kommunikationswege nutzen. Die Terminwünsche der Antragsteller werden weitgehend berücksichtigt, insbesondere bei Terminen mit Schulkindern wird Rücksicht auf deren Schulpflicht genommen.

Geht es um ein Anliegen, das der Behörde noch nicht bekannt ist, zum Beispiel die Registrierung eines neuen Reisepasses, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Bescheinigungen für die Kindergeldstelle, müssen sich die Antragsteller über die o. g. Kommunikationsmöglichkeiten um einen Vorsprachetermin bemühen. Vor einem Termin wird der Antragsteller telefonisch oder schriftlich darüber informiert, welche Nachweise bzw. Unterlagen benötigt werden.

Damit alle Arbeiten für eine erfolgreiche Einführung des Terminsystems erledigt werden können, bleibt die Ausländerbehörde vom 2. bis 6. Mai geschlossen.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.dresden.de veröffentlicht.

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