Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/03/pm_107.php 29.05.2015 02:37:05 Uhr 04.01.2025 19:18:55 Uhr |
Wohin mit Pflanzenabfällen?
Pflanzenabfälle sollten möglichst kompostiert oder in der Hausbiotonne entsorgt werden. Die Abfälle können auch zum Wertstoffhof gebracht oder in den gesondert bereitgestellten Sammelbehältern entsorgt werden. Nähere Informationen hierzu sind dem aktuellen Abfallkalender der Landeshauptstadt sowie dem Informationsblatt „Wohin mit Pflanzenabfällen und Grünschnitt“ (unter www.dresden.de/anliegen, Stichwort Grünschnitt) zu entnehmen.
Laut „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen“ ist dem Verrotten, Untergraben oder Kompostieren dieser Reststoffe der Vorrang zu geben. Ist diese Möglichkeit im privaten Umfeld nicht gegeben, so sind Gehölzschnitt, Grünabfälle und Laub dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Die Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt bestimmt, Pflanzenabfälle bei den dafür vorgesehen Annahmestellen abzugeben.
Die Landeshauptstadt Dresden schließt sich so der Empfehlung des Bundesumweltamtes an, das Verbrennen von Pflanzenabfällen zu vermeiden. „Daher ist die in der sächsischen Pflanzenabfallverordnung vorgesehene Ausnahmeregelung für das Verbrennen von Gartenabfällen in den Monaten April und Oktober für Dresden nicht zutreffend“, erklärt Margit Reichert, zuständige Sachgebietsleiterin im Umweltamt. „Der Gartenfeuerqualm enthält neben zahlreichen Schadstoffen auch viel Feinstaub, so dass es zur Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte kommen kann“ warnt Reichert.
Für Kleingärten ist das Verbrennen von kompostierbaren Abfällen, Gehölzen und Laub ganzjährig untersagt. Das ist in der Kleingarten-Rahmenordnung der Landeshauptstadt Dresden verankert.
Weitere Informationen stehen unter www.dresden.de/abfall, Rubrik Abfallberatung zur Verfügung. In dieser Rubrik ist auch eine Auflistung der Annahmestellen im Stadtgebiet zu finden. Die Annahmegebühren für Pflanzenabfälle betragen 2,50 Euro pro Kubikmeter bzw. für Kleinmengen jeweils 0,50 Euro pro 0,2 Kubikmeter.
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