Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/03/pm_101.php 29.05.2015 02:37:01 Uhr 02.12.2024 04:18:41 Uhr |
Landeshauptstadt Dresden ist zum 1. April bereit für das Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bundesgesetz ist gestern, 30. März 2011, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Seit Dienstag, 29. März 2011, ist mit Erlass einer entsprechenden Verordnung auch von Seiten des Freistaates Sachsen klar, dass die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte das Bildungs- und Teilhabepaket für Familien mit Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld umsetzen sollen. Bürgermeister Martin Seidel dazu: „Gemeinsam mit dem Jobcenter Dresden hat die Sozialverwaltung der Landeshauptstadt in den letzten vier Wochen teilweise bis spät in die Nacht hinein daran gearbeitet, die notwendigen Strukturen für die Bearbeitung der Leistungsanträge beim Jobcenter und dem Sozialamt einzurichten. Die Anstrengungen haben sich gelohnt: Zum 1. April können Dresdner Familien Angebote des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen. Bisher waren wir von Seiten der Verwaltung lediglich in der Lage, Anträge entgegen zu nehmen.“
Ausgereicht werden die Leistungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld durch das Jobcenter Dresden und für Familien im Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag durch das Sozialamt. „Von Seiten der Landeshauptstadt hätten wir uns gewünscht, die Leistungen bereits mit dem Start des Paketes aus einer Hand, zum Beispiel im Jobcenter, ausreichen zu können. Die Gesetzeslage lässt das leider nicht zu. Perspektivisch wollen wir aber gern alle Leistungen in der Stadtverwaltung aus einer Hand koordinieren und zwar für alle Leistungsempfänger. Dann werden sich die Wege zur Behörde für die Familien vereinheitlichen, deren Leistungsansprüche zwischen den einzelnen Stellen zum Teil im Jahresverlauf fließend sind“, erklärt Martin Seidel weiter. Mit Blick auf die zugunsten der anspruchsberechtigten Familien gesetzte Priorität, soll diese Entscheidung jedoch erst in einem nächsten Schritt vorbereitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Landeshauptstadt Dresden rechnet mit einer Inanspruchnahme der neuen kommunalen Leistungen im Jahr 2011 in Höhe von etwa 7,8 Millionen Euro, wobei von rund 20 500 leistungsberechtigten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Dresden ausgegangen wird. Da die Umsetzung des Gesetzes zusätzliches Personal und zusätzliche Sach- und Verwaltungskosten im Jobcenter und der Stadtverwaltung erfordern, wird dafür mit Mehrausgaben in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro gerechnet. Die Finanzierung erfolgt aus Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) sowie der stufenweisen Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen des Sozialgesetzbuches XII (Sozialhilfe), 4. Kapitel, für Leistungen der Kommune zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Zur Umsetzung der Bildungs- und Teilhabepaketes im Einzelnen:
Wer erhält die Leistungen?
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu Bildung, Sport und Kultur erleichtern. Zu dem Personenkreis zählen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag bezogen wird. Die Leistung, zum Beispiel für den Nachhilfeunterricht, wird dabei grundsätzlich nicht an die Familien ausgezahlt sondern direkt zwischen dem Anbieter und dem Sozialamt bzw. Jobcenter verrechnet.
Welche Leistungen gibt es?
Nachfolgende gesonderte Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden gewährt:
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen; hierbei werden die tatsächlichen Kosten ersetzt
- Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler; insgesamt 100 Euro jährlich
- Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler; als Geldleistung an den Berechtigten nach Abzug von Leistungen Dritter (Schülerbeförderungssatzung, Dresden-Pass-Richtlinie) und Abzug eines Eigenanteils für Mobilität aus der Regelleistung
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler; es werden die angemessenen Kosten berücksichtigt, soweit die Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen, der Kostenersatz erfolgt als Direktzahlung an den Anbieter auf Grundlage einer Kostenübernahmeerklärung von Jobcenter bzw. Sozialamt
- Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen; als Zuschuss abzüglich eines Eigenanteils des Leistungsberechtigten in Höhe von 1 Euro als Direktzahlung an den Anbieter auf Grundlage einer Kostenübernahmeerklärung
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; als Zuschuss in Höhe von 10 Euro monatlich als Direktzahlung an den Anbieter auf Grundlage einer Kostenübernahmeerklärung
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket an das
Jobcenter Dresden
Besucheradresse: Budapester Straße 30, 01069 Dresden
Telefon: (03 51) 4 75 17 30
Fax:(03 51) 47 54 10 37 85
Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich an das
Sozialamt Dresden
Besucheradresse: Junghansstraße 2, Raum 031
Telefon: (03 51) 4 88 12 11
Fax: (03 51) 4 88 12 14
Sozialamt Dresden, Außenstelle Nord im Ortsamt Pieschen
Besucheradresse: Bürgerstraße 63, Raum N 1/110
Telefon: (03 51) 4 88 55 21
Fax: (03 51) 4 88 54 29
Sozialamt Dresden, Außenstelle West/Mitte/Süd im Ortsamt Cotta
Besucheradresse: Lübecker Straße 121, Raum 2/204
Telefon: (03 51) 4 88 57 11
Fax: (03 51) 4 88 57 13
Sozialamt Dresden, Außenstelle Ost im Ortsamt Leuben
Besucheradresse: Hertzstraße 23, Raum 1/103
Telefon: (03 51) 4 88 81 71
Fax: (03 51) 4 88 81 73
Wer nicht weiß, ob er Anspruch auf eine der oben aufgeführten Leistungen hat, wendet sich bitte an das Jobcenter Dresden. Dieses prüft dann, ob der Antragsteller anspruchsberechtigt ist. Fragen zu den einzelnen Leistungen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters und des Sozialamtes beantwortet.
Da das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, können auch Leistungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März, etwa für das Schulessen beantragt werden. Die Anträge sind spätestens bis 30. April 2011 beim Jobcenter bzw. Sozialamt einzureichen.
Die Landeshauptstadt Dresden hat Merkblätter und Antragsformulare vorbereitet, um alle Betroffenen über ihre neuen Möglichkeiten aufzuklären. Die Unterlagen sind im Jobcenter Dresden und allen Stellen des Sozialamtes Dresden erhältlich. Weiterhin werden die Informationen in Kürze auch im Internet unter www.dresden.de bereitgestellt.
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