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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/03/pm_079.php 29.05.2015 02:36:46 Uhr 30.11.2024 01:46:01 Uhr

Dresdner Stadtrat beschließt Klage gegen die GAGFAH

Auf der gestrigen Sitzung, 24. März 2011, hat der Dresdner Stadtrat mit großer Mehrheit entschieden, dass Klage gegen die GAGFAH auf Zahlung von Vertragsstrafe durch die Landeshauptstadt Dresden eingereicht wird. Der Stadtrat hat beschlossen, dass die Stadt Ansprüche auf Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen den Kaufvertrag zur Privatisierung der WOBA Dresden GmbH klageweise geltend macht, so die Beschlussempfehlung der Verwaltung. Nach dem heutigen Beschluss wird die Stadt zeitnah die Klageschrift einreichen. Die Dauer der Verfahren ist derzeit noch nicht abzusehen.

Im Zuge des WOBA Verkaufs im Jahre 2006 hatte die GAGFAH nicht nur die Pflicht übernommen, Wohnungen vor Verkauf an Dritte den Mietern anzubieten, sondern auch diese Andienungspflicht beim Verkauf von ganzen Häusern an Käufer weiterzugeben und diese Käufer zu verpflichten, diese Andienungspflicht sowie die Weitergabepflicht als solche wiederum an weitere Käufer weiterzugeben. Diese Vertragskonstruktion wurde gewählt, um die Verpflichtung zur Andienung der Wohnungen an die Mieter in der Veräußerungskette nicht abreißen zu lassen. Außerdem hatte die GAGFAH die Zahlung empfindlicher Vertragsstrafen für den Fall der Verletzung der Andienungspflicht sowie der Weitergabepflicht übernommen und sich verpflichtet, diese Vertragsstrafenverpflichtung an den jeweiligen Käufer ganzer Häuser weiterzugeben sowie diese Pflicht zur Weitergabe der Vertragsstrafeversprechen ebenfalls weiterzugeben, falls die Käufer diese Wohnobjekte abermals verkaufen.

Die Stadt hat festgestellt, dass die GAGFAH in einer Vielzahl von Verkaufsfällen gegen diese Verpflichtungen verstoßen hat.

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