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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/03/pm_024.php 29.05.2015 02:36:07 Uhr 04.01.2025 19:00:49 Uhr

Stadtrat berät über Vertragsstrafenansprüche gegen GAGFAH

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden hat eine Beschlussvorlage vorbereitet, in der dem Stadtrat empfohlen wird, gegen die GAGFAH Vertragsstrafenansprüche wegen der Verletzung von Verpflichtungen aus dem WOBA-Privatisierungsvertrag des Jahres 2006 geltend zu machen. Die GAGFAH hatte im WOBA-Privatisierungsvertrag nicht nur die Pflicht übernommen, beim Einzelverkauf von Wohnungen vor Verkauf an Dritte den Mietern den Wohnungskauf anzubieten, sondern auch diese Andienungspflicht beim Verkauf von ganzen Häusern an Käufer weiterzugeben und diese Käufer zu verpflichten, diese Pflichten wiederum an weitere Käufer weiterzugeben. Diese Vertragskonstruktion wurde gewählt, um die Verpflichtung zur Andienung der Wohnungen an die Mieter in der Veräußerungskette nicht abreißen zu lassen. Außerdem hatte die GAGFAH die Bezahlung von Vertragsstrafen für den Fall der Verletzung der Andienungspflicht sowie der Weitergabepflicht übernommen und sich verpflichtet, diese Vertragsstrafenverpflichtungen an den jeweiligen Käufer ganzer Häuser weiterzugeben sowie diese Pflicht zur Weitergabe der Vertragsstrafeversprechen ebenfalls weiterzugeben, falls die Käufer diese Wohnobjekte abermals verkaufen. Die GAGFAH hat in einer Vielzahl von Verkaufsverträgen gegen die Verpflichtung zur Weitergabe der Weitergabepflicht und die Verpflichtung zur Weitergabe der Vertragsstrafen verstoßen. Deshalb wird vorgeschlagen die GAGFAH  auf die Bezahlung von Vertragsstrafe zu verklagen.

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