Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/03/pm_015.php 29.05.2015 02:36:01 Uhr 02.12.2024 02:49:47 Uhr |
Wer entscheidet für mich, wenn ich es nicht mehr tun kann?
Es wird um telefonische Anmeldung unter (03 51) 4 88 94 70, 4 88 94 71 oder 4 88 94 72 gebeten, da die Platzkapazität begrenzt ist.
Ein Unfall geschieht oder eine plötzliche schwere Krankheit lässt uns nichts mehr entscheiden. Das sind Ereignisse, die wir uns nicht herbeiwünschen. Wenn sie aber eintreten und wir können nicht mehr selbst entscheiden, wer entscheidet dann? Nahe Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie noch häufig angenommen, stellvertretend einspringen und alles Notwendige regeln.
Der Regelungsumfang kann aber enorm sein (zum Beispiel Krankenkasse, Bankinstitute, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger). Um hier Klarheit zu schaffen, ist das Erstellen einer Vorsorgevollmacht und ggf. einer Betreuungsverfügung die Alternative, um eine rechtliche Betreuung so weit wie möglich zu verhindern.
Mit der Vorsorgevollmacht kann die Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Sie hat, sofern eine Patientenverfügung existiert, dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille auch wirklich umgesetzt wird.
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