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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/02/pm_077.php 29.05.2015 02:34:01 Uhr 16.08.2024 05:46:10 Uhr

Dresden begrüßt Einigung zur Einführung eines Bildungs- und Teilhabepaketes

Antragstellung ab sofort im Jobcenter Dresden möglich

Bundestag und Bundesrat bestätigten heute, 25. Februar, das Ergebnis der Vermittlungsgespräche zum Regelsatzgesetz für das Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Ebenfalls bestätigt wurde der Kompromiss über die Einführung eines Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche.

Die Landeshauptstadt Dresden begrüßt diese Einigung ausdrücklich. Die Entscheidung setzt der langen Unsicherheit über Inhalte und Zuständigkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes endlich ein Ende. Sozialbürgermeister Martin Seidel dazu: „Die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat sind für viele hilfebedürftige Familien in Dresden eine gute Nachricht. Jetzt gilt es, die gesetzlichen Vorgaben so schnell wie möglich in der Landeshauptstadt umzusetzen. Die Entscheidung, die Leistung in die Trägerschaft der Kommunen zu geben, ist auf alle Fälle richtig. Insbesondere in Dresden sind wir mit einem breiten Netz bürgerfreundlicher Infrastruktur sehr nah an den Menschen und Vereinen dran.“

Von der Regelung sind in der Landeshauptstadt etwa 16 500 Kinder betroffen, davon unter anderem rund 14 600 Kinder im Leistungsbezug von SGB II und 1 700 Kinder von Wohngeldempfängern. Die langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit nahezu täglich wechselnden Kompromissvorschlägen hat es den Kommunen nahezu unmöglich gemacht, die notwendigen Vorbereitungen für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes zu treffen. In enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Dresden werden jetzt gemeinsam Abläufe und Strukturen für die Übergangszeit bis zur beabsichtigten vollständigen Übernahme der Aufgabe durch die Landeshauptstadt entwickelt. Dazu setzt sich Sozialbürgermeister Martin Seidel bereits am kommenden Montag, 28. Februar, mit der Geschäftsführung des Jobcenters zusammen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Aufgaben zunächst durch die Jobcenter vor Ort erbracht werden. Antragsannahme und Bearbeitung erfolgen deshalb bis auf weiteres im Jobcenter Dresden. Alle Leistungsberechtigten werden gebeten, sich mit ihren Fragen und Anträgen an die für sie zuständigen Fallmanager zu wenden.

Wegen fehlender landesrechtlicher Rahmenbedingungen können noch keine Aussagen hinsichtlich der Ausfinanzierung der im Bildungs- und Teilhabepaket festgelegten Leistungen durch die Kommune getroffen werden. Der Anteil des Bundes an den Leistungen wird allerdings zunächst den Ländern erstattet. Die vom Bund getroffene Zusage, die bisher von den Kommunen getragenen Kosten der Grundsicherung im Alter schrittweise zu übernehmen, ist jedoch sehr positiv zu werten. Bürgermeister Martin Seidel: „Das ist eine bedeutende, längst fällige Entlastung der Kommunen!“

In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Finanzierungsmittel für das Bildungs- und Teilhabepaket den Kommunen vom Freistaat Sachsen weitergeleitet werden, ist derzeit noch offen. „Diese Fragen müssen zunächst geklärt werden. Erst dann können wir darüber reden, welche Prioritäten wir in Dresden setzen können. Die Schulsozialarbeit gehört jedoch ohne Zweifel dazu“, sagt Bürgermeister Martin Seidel.

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