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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/02/pm_074.php 29.05.2015 02:33:57 Uhr 16.08.2024 05:38:49 Uhr

Umweltamt kontrolliert Gewässer

Ab März beginnen Mitarbeiter des Dresdner Umweltamtes mit den diesjährigen Streckenkontrollen an Gewässern II. Ordnung. Dazu gehören alle kleineren Fließgewässer im Stadtgebiet außer die Elbe, die Vereinigte Weißeritz und der Lockwitzbach. Um bei Hochwasser den ordnungsgemäßen Abfluss sicherzustellen, wird der Zustand der Gewässer und Gewässerrandstreifen regelmäßig überprüft.
Folgende Gewässer werden im kommenden Quartal jeweils im Zeitraum zwischen 7.30 und 13 Uhr begangen:
Geberbach/Prohliser Landgraben/Nickerner Abzugsgraben: 2. März 2011
Unterlauf Keppbach und Nebengewässer: 16. März 2011
Leubener Abzugsgraben/ Wiesenabzugsgraben/Lockwitz Mühlgraben: 6. April 2011
Schelsbach/Seifenbach/Lausenbach und Nebengewässer 20. April 2011
Brüchigtgraben: 4. Mai 2011
Graupaer Bach mit Nebengewässern: 1. Juni 2011
Friedrichsgrundbach mit Nebengewässern: 15. Juni 2011.
Gemäß § 77 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind die zur Unterhaltung verpflichteten Personen berechtigt, Grundstücke von Anliegern und Hinterliegern an Gewässern zu Zwecken der ordnungsgemäßen Gewässerunterhaltung zu betreten.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen fallen die Streckenkontrollen aus. Rückfragen können unter der Telefonnummer (03 51) 4 88 62 11 an die zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes gestellt werden.