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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2011/01/pm_071.php 29.05.2015 02:32:48 Uhr 04.01.2025 19:21:04 Uhr

Einheitliche Behördenrufnummer 115 auch für gehörlose Menschen nutzbar

Auch gehörlose Menschen können über das Internet und mit einer speziellen Software für Gebärdentelefon die Behördenrufnummer 115 nutzen. Benötigt werden dazu ein Internetanschluss, eine Webcam und eine Software die SIP fähig ist.

Alle Anfragen über die SIP-Adresse 115@gebaerdentelefon.d115.de nimmt der Dienstleister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die Firma Telemark Rostock entgegen. Weitere Informationen zu dem Service gibt es im Internet unter www.d115.de unter dem Reiter Gebärdentelefon.

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