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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/12/pm_100.php 29.05.2015 02:30:35 Uhr 18.09.2024 10:36:16 Uhr

Entwurf des Luftreinhalteplanes öffentlich einsehbar

Der Entwurf des Luftreinhalteplanes liegt vom 3. Januar bis zum 3. Februar 2011 öffentlich im Umweltamt, Raum N120, Grunaer Straße 2 aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihn jeweils Montag und Freitag von 9 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr einsehen. Zusätzlich wird der Entwurf des Luftreinhalteplanes ab dem 3. Januar 2011 im Internet unter www.dresden.de/Luftreinhalteplan-Entwurf und auf den Internetseiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (http://www.luft.sachsen.de) veröffentlicht.
Die amtliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Luftreinhalteplanes erfolgt am 23. Dezember im Dresdner Amtsblatt.

Im Jahr 2009 stellten Mitarbeiter an den Messstationen Bergstraße und Dresden-Nord mehr als die 35 zulässigen Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10) fest. An der Station Bergstraße wurde zusätzlich die Toleranzmarge des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten.

Daraufhin legte die Landeshauptstadt Dresden fest, den Luftreinhalte- und Aktionsplan vom Mai 2008 fortzuschreiben und erarbeitete dazu einen neuen Entwurf für einen Plan. Ziel des vorliegenden Entwurfes ist es, die Einhaltung der gesetzlich geforderten Grenzwerte zunächst mit verkehrsorganisatorischen bzw. -planerischen und sonstigen Maßnahmen zu erreichen. Eine Umweltzone soll erst als letzte mögliche Maßnahme aktiviert werden. Bei der Erarbeitung des Luftreinhalteplanes wird die Öffentlichkeit mit einbezogen.
„Wir erhoffen uns eine rege Beteiligung der Dresdner an der Erstellung des neuen Luftreinhalteplanes. Konstruktive Kritik ist ausdrücklich erwünscht“, sagt dazu der Erste Bürgermeister Dirk Hilbert.

Hinweise, Einwände oder Anregungen zum Entwurf des Luftreinhalteplanes können vom 3. Januar bis einschließlich 18. Februar 2011 beim Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, Postfach 120020, 01001 Dresden, schriftlich eingereicht werden.

Erläuterung Toleranzmarge: ist der Prozentsatz des Grenzwerts, um den dieser unter den in einer Richtlinie festgelegten Bedingungen überschritten werden darf

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