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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/12/pm_087.php 29.05.2015 02:31:21 Uhr 30.11.2024 01:57:40 Uhr

Erleichterungen für Dresden-Pass-Inhaber

Ab 1. Januar wird der neue Sozialtarif für DVB-Fahrten gültig

 

 

Für Dresden-Pass-Inhaber sind Erleichterungen bei Fahrten mit den Dresdner Verkehrsbetrieben in Sicht. Zum Jahresbeginn 2011 vereinfacht sich das Verfahren, die Ticketermäßigung in Anspruch zu nehmen. Außerdem ändern sich die Ermäßigungen für Fahrausweise der DVB AG. Beim Erwerb folgender Fahrausweise werden die aufgeführten Rabatte gewährt, die Landeshauptstadt Dresden und der DVB AG gemeinsam finanzieren:

Produkt                                                    Rabatt je Ticket

Abo-Monatskarte                                       12,50 Euro

Monatskarte                                                 9,00 Euro

9-Uhr-Abo-Monatskarte                             12,50 Euro

9-Uhr-Monatskarte                                      9,00 Euro

4er-Karte                                                     2,00 Euro.

Für die bereits ermäßigten 4er-Karten gibt es keinen weiteren Rabatt. Die Wochenkarte gehört nicht mehr zum Leistungsumfang des Dresden-Passes. Mit dem neuen Sozialtarif entfällt die Ausgabe von Wertmarken. Beim Kauf einer der genannten Fahrausweise in den Servicestellen der DVB AG ist die Vorlage des Dresden-Passes erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Fahrausweise, auch im Auftrag für andere Dresden-Pass-Inhaber, zu erwerben. Für Teilnehmer am Abo-Verfahren ändert sich das Verfahren nicht. Nach Bestätigung durch das Sozialamt, schließen die Dresden-Pass-Inhaber einen Vertrag für mindestens ein Jahr mit der DVB AG ab. Für die Zeit der Gültigkeit des Dresden-Passes ist der vergünstigte Preis zu zahlen. Alle vergünstigten Fahrausweise erhalten den einheitlichen Aufdruck „nur gültig mit Dresden-Pass". Eine Übertragbarkeit auf andere Dresden-Pass-Inhaber ist weiterhin möglich.

Bei einer Fahrausweiskontrolle in Bussen und Bahnen im Stadtgebiet Dresden ist als Nachweis der Rabattberechtigung der gültige Dresden-Pass vorzuzeigen. Wer ohne gültigen Dresden-Pass angetroffen wird, zahlt ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach Paragraf 9 der Tarif- und Beförderungsbestimmungen des VVO.

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