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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/11/pm_089.php 29.05.2015 02:29:10 Uhr 16.08.2024 05:44:21 Uhr

Saisonstart für den Winterdienst

Heute Morgen ab 4 Uhr ging´s los

 

 

Wie seit dem Wochenende angekündigt, fiel heute Morgen auch im sächsischen Tiefland der erste Schnee. In Dresden blieben die Flocken bei Temperaturen um Null Grad nur in den höheren Stadtrandlagen liegen, während im Stadtinneren nur Schneeregen zu beobachten war. Der Winterdienst war gut vorbereitet auf seinen Start in die Saison. Um 4 Uhr machten sich 37 Streufahrzeuge mit 55 Mann an Bord auf die Strecke. Sie betreuten das Hauptstreckennetz, streuten vor allem auf Brücken, Buslinien und Straßen in Hanglagen. In Klotzsche, Weißig und auch im Westen wurde teilweise vorher Schnee geräumt. Der Winterdienst bleibt heute voraussichtlich bis 21 Uhr im Dienst.

Die Landeshauptstadt Dresden macht jetzt nochmals auf die Anliegerpflichten im Winter aufmerksam: Diese sind per Winterdienst-Anliegersatzung verpflichtet, montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten. Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.

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