Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/11/pm_083.php 29.05.2015 02:29:02 Uhr 02.12.2024 05:14:23 Uhr |
Ladenöffnung an Dezembersonntagen
Die Landeshauptstadt Dresden sieht sich aufgrund der für das Jahr 2010 entstandenen Rechtslage und ihrer Verpflichtungen zur Beachtung und Durchsetzung höchstrichterlichen Entscheidungen veranlasst, auf Folgendes hinzuweisen:
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat in einem Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen bezüglich der Sonntagsöffnung auch für den 5. Dezember 2010 und den 12. Dezember 2010 außer Vollzug gesetzt. Das heißt, an den beiden genannten Sonntagen darf nicht für den geschäftlichen Kundenverkehr geöffnet werden.
Untersagt sind deshalb unter anderem folgende Handlungen:
- Beratung
- Verkauf bzw. Abschluss eines Kaufvertrages
- Abmessung oder Anpassung der Ware
- Entgegennahme von Bestellungen
- Auslegen von Bestellzetteln
- Anprobe von Kleidung oder Schuhen
- Zurücklegung von Waren.
Gültigkeit haben allerdings weiterhin die ganzjährigen Sonderregelungen über den Verkauf bestimmter Produkte (zum Beispiel Blumen, Zeitungen, Milchprodukte) sowie die Ausnahmen für bestimmte Geschäfte und Produktgruppen in den Ausflugsgebieten.
Die Landeshauptstadt behält sich anlassbezogen vor, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen und Verstöße bei der für das Bußgeldverfahren zuständigen Behörde (Landesdirektion Dresden) anzuzeigen.
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