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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/11/pm_072.php 29.05.2015 02:28:54 Uhr 16.08.2024 06:04:06 Uhr

Anwartschaften für die spätere Rente sichern

Städtische Auskunftsstelle im Sozialamt hilft dabei

 

 

Wer sein Rentenkonto für die Arbeitsjahre in der DDR und bis einschließlich 1991 noch nicht vollständig geklärt hat, dem bleibt nicht mehr viel Zeit. Denn sogenannte Lohnauskunftsstellen - Nachfolgeeinrichtungen von Betrieben und zentrale Archive - sind nur noch bis Ende 2011 verpflichtet, entsprechende Nachweise aufzubewahren. Da die Versicherten selbst in der Nachweispflicht sind, empfiehlt es sich, jetzt seine Rentennachweise auf Vollständigkeit zu prüfen und eventuelle Lücken zu schließen. Ansonsten kann es später zu Renteneinbußen kommen.

Unterstützung gibt in Dresden eine kompetente Auskunftsstelle der Stadtverwaltung. Interessenten wenden sich bitte an das Sachgebiet Versicherungsamtsangelegenheiten im Sozialrathaus, Junghansstraße 2. Eine Anmeldung ist erbeten unter Telefon (03 51) 4 88 48 41 oder per E-Mail an versicherungsamt@dresden.de. So lassen sich Wartezeiten vermeiden und man kann vorab erfragen, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Bereits Mitte der 90er Jahre begannen die Rentenversicherungsträger mit der Klärung der Rentenkonten der Versicherten der früheren DDR. Obwohl an die betreffenden Personen zwischenzeitlich mehrere Aufforderungen durch die Rentenversicherungsträger erfolgten, haben noch längst nicht alle ihre DDR-Arbeitszeiten im Rentenkonto speichern lassen.

Während die für Rentenzwecke benötigten Verdienstnachweise für Zeiträume ab 1992 den Rentenversicherungsträgern unaufgefordert vom Arbeitgeber übermittelt werden, sind die Bescheinigungen für Arbeitsjahre bis Ende 1991 durch die Versicherten selbst beizubringen. Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Eintragungen in den grünen Sozialversicherungsausweisen, die Aufschluss über die Höhe der sozialversicherungspflichtigen Verdienste bzw. Abführungen zur freiwilligen Zusatzrente (FZR) geben. Leider sind diese Eintragungen nicht immer lückenlos erfolgt oder die SV-Bücher sogar verloren gegangen. Um Renteneinbußen zu verhindern, müssen nachträglich entsprechende Nachweise beschafft werden. Auf Verlangen werden diese von Nachfolgeeinrichtungen oder Archiven ausgestellt. Allerdings sind die Lohnauskunftsstellen nur verpflichtet, DDR-Lohnnachweise bis Ende 2011 aufzubewahren. Deshalb ist Eile geboten.

Doch eine Überprüfung kann auch aus anderen Gründen sinnvoll sein. Wenn etwa bereits Rente bezogen wird, der Zahlbetrag aber unter 400 Euro liegt, sollte der Rentenbescheid auf jeden Fall überprüft werden. Des Weiteren können Personen, die vor 1990 ein Studium erfolgreich absolviert haben, unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzversorgungsansprüche geltend machen. In diesen Fällen müssen Bruttoverdienste, einschließlich Prämienzahlungen nachgewiesen werden, die den Sozialversicherungsausweisen aus DDR-Zeit nicht zu entnehmen sind. Wer Ansprüche aus Zusatzversorgungssystemen geltend machen kann, dies aber bisher nicht beantragt hat, sollte dies umgehend prüfen lassen. Auch wenn ein Antrag auf Anerkennung von Zusatzversorgungszeiten nach 2007 abgelehnt worden ist, weil der Kapitalübergang des Betriebes bereits vor dem 30. Juni 1990 erfolgte und der Betrieb somit als „leere Hülle" galt, sollte eine Überprüfung veranlasst werden. Denn in einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 15. Juni 2010 wurde entschieden, dass Ablehnungen aus diesem Grunde rechtswidrig sind.

Bei all diesen Fragen und noch weiteren hilft die oben genannte städtische Auskunftsstelle im Sozialamt. Einen Überblick zu deren gesamtem Leistungsspektrum bietet das städtische Faltblatt „Ver(un)sichert? Antwort auf Fragen zur Sozialversicherung". Es liegt kostenfrei in den Dresdner Rathäusern, Ortsämtern und Bürgerbüros aus. Auch im Internet ist es abzurufen unter www.dresden.de/wegweiser (Anliegen: Sozialversicherung).

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