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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/11/pm_031.php 29.05.2015 02:28:23 Uhr 17.07.2024 08:45:43 Uhr

Gedenktage als Tage der Ruhe achten

Rechtzeitig vor dem ersten Gedenktag im November möchte das Ordnungsamt alle Gastwirte und Betreiber von Spielhallen daran erinnern, dass am Sonntag, 14. November (Volkstrauertag), Mittwoch, 17. November (Buß- und Bettag) und Sonntag, 21. November (Totensonntag) besondere Schutzvorschriften gelten.

Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (GVBl. vom 20. November 1992) von 3 bis 24 Uhr verboten. Das schließt demnach Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem Charakter und Zirkusvorstellungen ein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet.

Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro rechnen. Die Stadt bereitet sich auf entsprechende Kontrollen vor.