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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Hochwasserschutz in Laubegast beginnt

Am Donnerstag, 25. November, 19 Uhr, beginnt im Volkshaus Laubegast, Laubegaster Ufer 22, mit einem Auftaktforum die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Hochwasserschutz von Laubegast.

Alle Laubegaster Einwohnerinnen und Einwohner, alle betroffenen und interessierten Bürger sind dazu recht herzlich eingeladen. Der Abteilungsleiter im Umweltamt, Jens-Olaf Seifert, sagt dazu: „Vom Engagement, dem Einbringen der Betroffenheit und des Wissens der Einwohner wird dieser Prozess leben. Neben den Fachleuten der Stadtverwaltung und des Landes haben auch verschiedene Experten ihre Bereitschaft signalisiert, sich in die Begleitung konkreter Arbeiten einzubringen."

Ein Planungsbüro moderiert und dokumentiert den gesamten Prozess. Die dortigen Mitarbeiter werden gemeinsam mit den Teilnehmern des Auftaktforums das weitere Vorgehen diskutieren und vereinbaren.

Zum Auftakt gibt es im städtischen Internetauftritt eine eigenständige Seite, die Wissensgrundlagen und Protokolle für den Beteiligungsprozess sowie alle erarbeiteten und veröffentlichten Dokumente bereitstellt. Über ein elektronisches „Postfach" kann jeder in Form von Hinweisen und Anfragen am Beteiligungsprozess mitwirken.

Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen im Mai 2011 vorliegen, damit sie dem Stadtrat noch vor der Sommerpause 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.

Am 30. September beschloss der Stadtrat, die Bevölkerung im gesamten Prozess zum Hochwasserschutz zu beteiligen. Angestrebt wird eine Übereinkunft zu Schutzzielen für den gesamten Stadtteil vor möglichen Hochwassern der Elbe, sowohl im Bereich des Elbufers als auch im Alt-Elbarm.

Aus der Diskussion heraus werden dann grundsätzliche Anforderungen an den Umfang von Hochwasserschutzanlagen in Laubegast sowie deren Einbindung und Gestaltung formuliert. Dabei sind gestalterische, wasserfachliche und naturräumliche, aber auch bautechnische, finanzielle und rechtliche Randbedingungen zu berücksichtigen. Geprüft wird auch, ob diese Ergebnisse in einem anschließenden interdisziplinären Wettbewerb weiter bearbeitet werden müssen und ob die Gestaltungskonzeption „Laubegaster Ufer" fortgeschrieben werden soll.

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