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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2010/11/pm_015.php 29.05.2015 02:28:30 Uhr 30.11.2024 01:41:13 Uhr

Sonntagsöffnung kein Dresdner Problem

Stadt kann nicht gegen den OVG-Beschluss vorgehen

Wie bereits bekannt, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über das Offenhalten von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen bezüglich der Sonntagsöffnung für den 07.11., den 05.12. und den 12.12.2010 außer Vollzug gesetzt. Das heißt, an den genannten Sonntagen darf nicht geöffnet werden.

Die Begründung des unanfechtbaren Beschlusses liegt noch nicht vor. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat jedoch durch Medieninformation mitgeteilt, dass die Gründe der Aussetzung der Dresdner Verordnung nicht in der Verordnung selbst, sondern in dem zu Grunde liegenden Landesgesetz (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz) liegen. Dieses Gesetz hält das Sächsische Oberverwaltungsgericht für verfassungswidrig, weil es zu unbestimmt sei. Das Sächsische Ladenöffnungsgesetz überlässt es ohne Einschränkung den Gemeinden, an welchen der bis zu vier Sonn- oder Feiertagen im Jahr geöffnet sein darf. Es gibt damit nach Auffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes im gesamten Freistaat Sachsen keine Rechtsgrundlage für gemeindliche Verordnungen zu der Bestimmung der genannten bis zu vier Sonn- oder Feiertagen, an denen nach Sächsischem Ladenöffnungsgesetz geöffnet werden könnte.

„Es bleibt nach allen jetzt vorliegenden Informationen festzuhalten, dass das Problem nicht beim Beschluss des Stadtrates lag, wie in den ersten Reaktionen aus der Politik behauptet. Wir hoffen sehr, dass der Landtag nun ein Gesetz verabschiedet, welches möglichen Klagen standhält“, sagt Pressesprecher Kai Schulz. „Aufgrund vieler Anfragen von Bürgern und Händlern müssen wir auch eines klar stellen: Die Stadt Dresden hat keine rechtliche Möglichkeit gegen den Beschluss des OVG vorzugehen, damit besteht keine Chance, dass in diesem Jahr noch ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt wird.“

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